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Änderung der Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände

Im Juli 2015 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2015/1101 veröffentlicht. Die Verordnung beinhaltet eine Änderung der Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Wirkstoffe in bestimmten Erzeugnissen. Die EU-Verordnung tritt am 29. Juli 2015 in Kraft und ist ab diesem Datum auch gültig.

Betroffen von der Änderung sind u.a. das Herbizid Pendimethalin sowie die Fungizide Fluopyram, Difenoconazol und Fluopicolid. Einen Auszug der geänderten Rückstandshöchstgehalte für diese Wirkstoffe in bestimmten Erzeugnissen können Sie der angefügten Tabelle entnehmen.


Eine Vergrößerte Tabelle erhalten Sie hier


Quelle: https://www.q-s.de/news-pool-de/aenderung-der-hoechstgehalte-fuer-pflanzenschutzmi.html
Erscheinungsdatum: