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EU-Chile: Rat schließt Vertrag auf dem Handel mit biologischen Produkten

Am 6. März 2017 hat der Rat eine Entscheidung über das Unterzeichnen einer Abmachung zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile auf dem Handel mit biologischen Produkten getroffen.

Dank der Abmachung werden die EU und Chile bald die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Regeln und Regelsysteme bezüglich der biologischen Produktion erkennen. In der Praxis bedeutet das, dass Biolebensmittel, die in der EU erzeugt und durch die Abmachung bedeckt werden, in Chile ohne weitere Kontrollen auf den Markt gebracht werden können. Dasselbe wird für mehrere chilenische biologische Produkte in der EU gelten.

Die Abmachung wird auch für ein System der Zusammenarbeit, des Informationsaustausches sorgen und die Ansiedlung im biologischen Handel diskutieren.

"Der biologische Sektor wächst stetig und schnell und ist eine große Quelle für die europäische Landwirtschaft und die breitere Wirtschaft. Diese Abmachung mit Chile wird einem Auftrieb der biologische EU-Produktion und den Exporten geben, und diese Hilfe erzeugt Wachstum und schafft Arbeitsplätze. Der Rat begrüßt es herzlich", sagte Roderick Galdes, der Parlamentarische Sekretär für die Landwirtschaft, Fischereien und Tierrechte.

Diese Abmachung mit Chile zielt darauf ab, den Handel mit biologischen Produkten zu fördern, um so zur Entwicklung des biologischen Sektors in der EU beizutragen. Das Ziel ist es, den Schutz für die jeweiligen biologischen Firmenzeichen zu verbessern, und die Durchführungs-zusammenarbeit zwischen der EU und Chile auf mit der biologischen Produktion verbundenen Problemen zu erhöhen.

Für biologische EU-Produkte wird gelten: Unverarbeitete Pflanzenprodukte, lebende Tiere oder unverarbeitete Tierprodukte (einschließlich Honig), Aquakulturenprodukte und Seetang, bearbeitete landwirtschaftliche Produkte, die als Essen gedacht sind (einschließlich Wein), bearbeitete landwirtschaftliche Produkte, die zur Verfütterung gedacht sind, vegetatives propagierendes Material und Samen für die Kultivierung.

Andererseits wird die EU die folgenden Produkte von Chile als gleichwertig erkennen: Unverarbeitete Pflanzenprodukte, Honig, bearbeitete landwirtschaftliche Produkte für den Verzehr (einschließlich Wein), vegetatives propagierendes Material und Samen für die Kultivierung.

Die Abmachung mit Chile ist eine der "neue Generation"-Abmachungen im Handel mit biologischen Produkten und die erste bilaterale Anerkennung mit einem lateinamerikanischen Land.

Nächste Schritte
Am 6. März 2017 hat der Rat eine Entscheidung über das Unterzeichnen der Abmachung des EU-Chiles angenommen und hat eine andere Entscheidung über seinen wirklichen Beschluss genehmigt.

Der Rat wird jetzt die Draftentscheidung über den Beschluss der Abmachung zum Europäischen Parlament für seine Zustimmung nachschicken. Danach wird der Rat es noch formell annehmen müssen.

Die Abmachung wird drei Monate im Anschluss an die Endankündigung der Vollziehung der notwendigen inneren Verfahren durch jede Vertragspartei in Kraft treten.

Für weitere Informationen:
The Council Rue de la Loi
Tel: +32 0 2 281 6319
press.office@consilium.europa.eu
www.consilium.europa.eu/press


Erscheinungsdatum: