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Verbote von Kunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse möglicherweise nicht mit EU-Recht vereinbar

Ein am 15. Februar veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, dass die im Rahmen der geplanten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) diskutierten Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit der Rechtslage der Europäischen Union vereinbar sind.

Dem Bericht zufolge verstoßen Bestimmungen, die beispielsweise Kunststoffverpackungen nur dann verbieten, wenn sie wiederverwendet werden, oder beschichtete Papierverpackungen von den Quoten für den Recyclinganteil ausnehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da es keine sachlichen Gründe für eine solche Ungleichbehandlung gibt. Die Rechtsexperten kritisieren auch Verfahrensfehler, weil Parlament und Rat in ihren Vorschlägen nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt haben. In einem gemeinsamen Appell fordern die Verbände EuPC, IK und Elipso, die das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, die stoffspezifischen Sonderregelungen in den laufenden Trilog-Verhandlungen zu streichen, um Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen.

So sind beispielsweise die Verbote von Kunststofffolien für einen 6er-Pack Flaschen oder Kunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. "Die Verbote nur für Kunststoffverpackungen widersprechen den ursprünglichen Zielen der PPWR und den Umweltgrundsätzen der Europäischen Union. Sie würden lediglich zu einer Umstellung auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien, wie Papier- und Kartonverpackungen, führen, die oft weniger nachhaltig sind", kritisiert Gaël Bouquet, Generaldirektor des französischen Kunststoffverpackungsverbandes Elipso. Außerdem hat der Gesetzgeber keine weniger belastenden Maßnahmen in Betracht gezogen.

"Noch ist es nicht zu spät. Wir fordern den Rat und das Parlament auf, in den laufenden Trilog-Verhandlungen die Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen und die Ausnahmeregelungen für andere Verpackungsmaterialien zu streichen", fordert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der deutschen IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. "Nur so kann die Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden, die die Unternehmen für die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft benötigen", so Engelmann.

Die Hersteller von Kunststoffverpackungen fordern seit Langem eine Rückkehr zu EU-weit harmonisierten, angewandten Verpackungsregeln. Die rechtliche Fragilität des Textes in seiner jetzigen Form wird jedoch höchstwahrscheinlich zu einer Lawine von Rechtsstreitigkeiten auf europäischer oder nationaler Ebene führen und infolgedessen den Rahmen instabil machen und die angestrebte Kreislaufwirtschaft für Verpackungen untergraben. Angesichts dessen fordern die drei Verbände den europäischen Gesetzgeber auf, die Rechtssicherheit dieses Textes zu gewährleisten.

Weitere Informationen:
plasticsconverters.eu

Erscheinungsdatum: