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Importverbot Curryblad aus Indien in die EU noch immer von Kraft

Am Anfang des Jahres publizierten wir, daß Indien nach einer Unterbrechung von drei Jahren das Curryblatt wieder in die EU wieder aufnehmen wird. Die Information, daß der Export in die EU wieder aufgenommen wird, lässt vermuten, daß das Einfuhrverbot von Curryblatt in die EU nicht mehr in Kraft ist. Das ist falsch: das Einfuhrverbot gilt noch immer und wird mit Unterstützung vom Büro für Qualitätskontrolle durch Lebens- und Arzneimittelbehörde aufrecht erhalten. Der Grund hierfür ist, daß Indien nicht frei ist von den Candidatus Liberibacter spp Bakterien. Mehr Details finden sie unterstehend.

Anhang IVAI vom 18.1. von phytosanitären Richtlinien 2000/29/EG.

Plants of Aegle Corrêa, Aeglopsis Swingle, Afraegle Engl, Atalantia Corrêa, Balsamocitrus Stapf, Burkillanthus Swingle, Calodendrum Thunb., Choisya Kunth, Clausena Burm. f., Limonia L., Microcitrus Swingle., Murraya J. Koenig ex L., Pamburus Swingle, Severinia Ten., Swinglea Merr., Triphasia Lour. and Vepris Comm., other than fruit (but including seeds); and seeds of Citrus L., Fortunella Swingle and Poncirus Raf., and their hybrids, originating in third countries

Without prejudice to the provisions applicable to the plants in Annex IV(A)(I)(18.2) and (18.3), official statement that the plants originate in a country recognised as being free from Candidatus Liberibacter spp., causal agent of Huanglongbing disease of citrus/citrus greening, in accordance with the procedure referred to in Article 18 (2).


Quelle: NVWA

Erscheinungsdatum: