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Ein Erzeuger hat eine Anbaulizenz

''Gewächshäuser im niederländischen Westland eignen sich sehr für den großmaßstäblichen Anbau von Medizinal-Cannabis''

Der kontrollierte legale Anbau von Medizinal-Cannabis ist sehr geeignet für den großmaßstäblichen Anbau in den Gewächshäusern (im niederländischen Westland). Das steht in einem Brief des Magistraten von Westland. Die Sache hat ein wichtiges Aber: nur mit einer Anbaulizenz des Ministeriums für Volksgesundheit und unter strengen Bedingungen.

Der Magistrat beantwortete die Fragen der Fraktion 'Westland Verstandig'. Es stellt sich heraus, dass der Magistrat den Anbau von Medizinal-Cannabis positiv bewertet. Aber die Regierungsregeln sollen eingehalten werden, diese sind aber noch nicht bekannt.

"Der kontrollierte legale Anbau von Medizinal-Cannabis mit einer Anbaulizenz des Ministeriums für Volksgesundheit ist sehr geeignet für den großmaßstäblichen Anbau in den Gewächshäuser (im Westland). Es gibt aber strenge Bedingungen", schreiben sie. Für diesen Anbau gibt es strenge Regeln, Qualitätsanforderungen und Protokolle. "In den Gewächshäuser herrscht ein stabiles Klima wo der Erzeuger die Protokolle gut einhalten kann, so dass die pharmazeutische Qualität garantiert ist."

Der Magistrat hat auch bekanntgegeben, dass es ein Betrieb im Westland gibt mit einer Anbaulizenz für den Anbau von Medizinal-Cannabis. Im Mai dieses Jahr hat die Regierung bekanntgegeben, dass insgesamt 35 Anbaulizenzen vergeben wurden, aber nicht alle für den Anbau von Medizinal-Cannabis. Es gibt auch andere Gründe: wissenschaftlich, analytisch-chemisch und zum Trainieren von Hunden.

Welche Betriebe eine Anbaulizenz erhalten haben, wird nicht bekanntgegeben. "Weil die persönliche Lebensatmosphäre der Lizenzinhaber wichtiger ist als die Gemeinnutzung der Öffentlichkeit", laut der Regierung. "Wenn man auf das Einbruchsrisiko oder das Risiko eines Überfalls in den Gewächshäusern achtet, führt eine Veröffentlichung dieser Daten zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der Lizenzinhaber, das die Bedeutung einer Veröffentlichung nicht aufwiegt."
Erscheinungsdatum: