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Mexikanische Blaubeeren sind von den auferlegten Zöllen der USA nicht betroffen

Nach denNachrichten, die über die Zölle veröffentlicht wurden, die die Regierung der Vereinigten Staaten mexikanischen Preiselbeeren auferlegt hat, wollte der Nationale Verband der Exporteure von Beeren (Aneberries) klarstellen, dass Blaubeeren (unter Zolltarif 08104001) nicht betroffen sein werden, da diese Zölle nur für verarbeitete rote Preiselbeeren gelten werden.

Aneberries sagte in einer Pressemitteilung, dass nach dem Beschluss des Wirtschaftssekretariats auch gleichwertige Maßnahmen für verschiedene US-Produkte verhängt werden sollen. "Die Produkte, die den von der mexikanischen Regierung angekündigten Zollmaßnahmen unterliegen, sind die der Fraktion 20089301, zu denen Preiselbeeren sowie verarbeitete und konservierte Produkte gehören, einschließlich Produkte mit Zuckerzusatz, Süßstoff oder Alkohol."

Daher werden die Einfuhren frischer Blaubeeren nach Mexiko nicht von den Zöllen, die von der mexikanischen Regierung auferlegt wurden, betroffen sein. "Die Mitglieder von Aneberries wollten auch ihr Engagement bekräftigen, die Industrie stark zu halten und die Interessen aller Glieder in der Produktionskette zu wahren." Die Exporteure von Beeren aus Mexiko sind ihrerseits zuversichtlich, dass "die NAFTA-Neuverhandlungen fortgesetzt werden und eine gute Einigung für die drei Partnerländer erzielt wird."



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