Kinder in Schulkindergärten, Grundschulen in den Klassen 1 bis 4, Förderschulen und Landesbildungszentren in den Klassen 1 bis 6 und Kindertagesstätten sind Adressaten. Während Schülerinnen und Schüler wöchentlich drei Portionen von bis zu 100 Gramm Obst und Gemüse erhalten, bekommen teilnehmende Einrichtungen bei der Schulmilch wöchentlich eine Portion von maximal einem Vierteil Liter Milch für jedes Kind.
Die EU schreibt vor, dass alle teilnehmenden Schulen ernährungspädagogische Begleitmaßnahmen anbieten. Dies können die Einrichtung einer Koch-AG, gemeinsame gesunde Schulfrühstücke, der Besuch eines Obst-, Gemüse- oder Milchbauern oder auch eines anderen außerschulischen Lernortes sein.
Das EU-Schulprogramm sei eine runde Sache. Gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen nutzen niedersächsische Obst-, Gemüse- und Milchbauern die Möglichkeit, Kinder für gesunde, heimische Produkte zu begeistern. Das EU-Schulprogramm biete somit eine gelungene Kombination aus Geschmackserlebnis und Wissenstransfer, so die Ministerin.