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In Kraft getreten am 1. Januar 2021

Europa genehmigt neue Vorschriften für biologische Erzeugung und Kennzeichnung

Nach einem langen Prozess wurden letzte Woche im europäischen Parlament die neuen Regelungen zur biologischen Produktion und Kennzeichnung genehmigt.
 
Der Europarlaments-Verhandlungsführer Martin Häusling (Die Grünen Deutschlands) erklärte in einer Pressekonferenz, dass "diese Verordnung den Erzeugern und Verbrauchern der Europäischen Union (EU) Klarheit und Sicherheit bietet. Sie trägt zur Verbesserung der Qualität ökologischer Lebensmittel bei, reagiert aber auch
r auf die Bedürfnisse eines wachsenden Marktes."

Die Plenarsitzung des europäischen Parlaments in Straßburg erörterte die Regeln und willigte den Inhalt des Grundlagentextes am 19. April mit der Unterstützung von 466 Abgeordneten zu. 124 waren dagegen und 50 enthielten sich.

Seit die europäische Kommission (EC) ihren Reformvorschlag im März 2014 angenommen hat, hat das Dokument, das weder den Mitgliedstaaten noch dem europäischen Bio-Sektor gerecht wurde, eine Vielzahl komplexer Verhandlungsprozesse durchlaufen.

Einige der wichtigsten Punkte der neuen Bio-Standards sind die strengeren Kontrollen oder die einfacheren Zertifizierungsverfahren für Kleinbauern.

Was die Pestizidbelastung anbelangt, so ist eines der Probleme, die die meisten Schwierigkeiten während des Verhandlungsprozesses verursacht haben und auch noch nicht ganz klar ist, da die Mitgliedstaaten, die Schwellenwerte für nicht zugelassene Stoffe in biologischen Lebensmitteln haben, diese weiterhin verwenden können. Jedoch sollten dann auch andere Lebensmittel aus anderen EU-Ländern in die Märkte eintreten können.

Die europäische Kommission hat sich verpflichtet, die Vorschriften gegen die Umweltverschmutzung im Jahr 2025 zu überdenken. Dieser endgültige Text muss jedoch noch einem abschließenden Verfahren unterzogen werden: seine förmliche Genehmigung durch den Agrarministerrat im Mai.

In jedem Fall ist der Prozess noch nicht beendet. Jetzt müssen alle Teile der künftigen Verordnung durch delegierte Rechtsakte (Europäische Kommission) und Durchführungsrechtsakte (Europäischer Rat) "poliert" werden.

Ab dem zweiten Halbjahr 2018 sind zweieinhalb Jahre erforderlich, um die delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte dieser Verordnung zu erläutern, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten werden.

Es ist geplant, dass der Gesetzgeber ab Juli 2018 an den Produktionsvorschriften arbeitet. Die Kontrollen werden im ersten Halbjahr 2019 folgen; die Etikettierung in der zweiten Hälfte dieses Jahres und die Vermarktung und Einfuhr aus Drittländern werden in der ersten Hälfte des Jahres 2020 behandelt.

Quelle: Efeagro.com

Erscheinungsdatum: