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Lettland genehmigt Mehrwertsteuerermäßigung für traditionelle einheimische Erzeugnisse

Ab dem 1. Januar 2018 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für das traditionelle Gemüse, Obst und Beeren Lettlands. Entsprechende Änderungen des MwSt-Gesetzes wurden in der Sitzung des Seimas-Ausschusses für Haushalt und Finanzen (Steuern) vor der abschließenden Lesung genehmigt.

Vor dem Treffen der Kommission waren viele Vorschläge gemacht worden, um die Mehrwertsteuer für andere Nahrungsmittel und Sektoren zu senken, aber die Abgeordneten unterstützten keine der Initiativen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt für gewaschenes, geschältes, geschnittenes und abgepacktes Gemüse, Obst und Beeren, nicht jedoch für Gefrorenes, Gesalzenes oder Getrocknetes.

Der Mehrwertsteuersatz von 5% soll eingeführt werden, um die Größe der Schattenwirtschaft zu verringern, die Wettbewerbsfähigkeit der auf dem Rechtsmarkt tätigen Unternehmen zu erhöhen und die Preise für Gemüse, Obst und Beeren zu senken und damit deren Verbrauch zu fördern.

Der ermäßigte Satz für lettisches Gemüse, Obst und Beeren gilt ab dem 1. Januar 2018 für drei Jahre. Derzeit gilt noch der Standardsteuersatz von 21%.

Einige der Früchte, die davon profitieren, sind Beeren, Birnen, Pflaumen, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, schwarze und rote Johannisbeeren, Stachelbeeren, Blaubeeren, Preiselbeeren und Holunderbeeren.

Für Gemüse gilt der neue Mehrwertsteuersatz für lettische Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Lauch, Kohl, Brokkoli, Kopfsalat, Zichorie, Karotten, Rüben,
Jerusalem Artischocken, Rettich, Petersilie, Rüben, Gurken, Erbsen, Bohnen und andere Hülsenfrüchte. Sellerie, Spinat, Rhabarber, Zucchini, Kürbis und Fenchel sowie Basilikum, Dill, Minze, Koriander und andere Kräuter.


Quell
e: delfi.lv
Erscheinungsdatum: