"Diesjährige Frostschäden schnellstmöglich als außergewöhnliches Naturereignis einstufen"
Staatsminister Dr. Wissing sagte im Rahmen der Gespräche zu, die Forderungen des BWV nach Hilfen für die Betroffenen wohlwollend zu prüfen. Bereits kurz darauf wurden Steuererleichterungen im Sinne der Betriebe angekündigt. Gleichzeitig sagte Minister Dr. Wissing zu, die erneute Öffnung des Umstrukturierungsprogramms im Weinbau sowie die Einstufung der Frostereignisse als außergewöhnliches Naturereignis im Sinne der Betriebe zu prüfen.
Viele der betroffenen Betriebe benötigen nach Ansicht des BWV unbedingt weitere Hilfen, um die drohende Existenzgefährdung durch die diesjährigen Frostereignisse abfedern zu können. Besonders die Obstproduzenten seien hiervon betroffen. BWV Präsident Hartelt forderte daher das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erneut auf, die diesjährigen Forstschäden als außergewöhnliches Naturereignis einzustufen, um die Betriebe entsprechend unterstützen zu können. Nach Baden-Württemberg habe nun auch Nordrhein-Westfalen angekündigt, eine derartige Einstufung der Frostschäden vorzunehmen. Es sei daher endlich an der Zeit, dass auch Rheinland-Pfalz diese Einstufung vornehme und die Betriebe entsprechend unterstütze.
Hartelt erneuerte daher nochmals mit Nachruck seine Forderung zur Unterstützung der Betroffenen. Ohne diese dringend notwendigen Hilfsmaßnahmen seien besonders viele Obstbaubetriebe in ihrer Existenz bedroht, so der BWV-Präsident abschließend.
Quelle: bwv-rlp