Vermarktungsverbot für Doppelkiwi
Foto: Vollcorner Biomarkt
Die extra-großen Kiwis sind Doppelfrüchte, die aus einem zusammengewachsenen Fruchtkörper zweier einzelner Kiwis bestehen. Diese spezielle Wuchsform ist eine Laune der Natur und kommt zum Unmut der Erzeuger regelmäßig vor. Denn die verzehrfähigen, reifen Früchte sind kaum vermarktungsfähig und landen daher meist auf dem Kompost. Einerseits, weil die Doppelfrüchte laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft nicht der speziellen Vermarktungsnorm für Kiwis entsprechen und somit nicht gehandelt werden dürfen. Andererseits wird die Möglichkeit, die Früchte zu Marmelade oder sonstigen weiterzuverarbeiten nicht genutzt, da die meisten Maschinen nur auf Einzelfrüchte ausgelegt sind.
Das System der Vermarktungsnormen steht seit vielen Jahren in der Kritik. Da es sich hauptsächlich mit äußeren Merkmalen wie Beschaffenheit, Form und Größe auseinandersetzt, werden Qualitätskriterien wie Geschmack, Reife oder Sorte nicht berücksichtigt.
„Das führt dazu, dass ernährungsphysiologisch einwandfreie Lebensmittel aufgrund leichter äußerlicher Abweichungen in der Tonne landen.“, erklärt VollCorner Geschäftsführer Willi Pfaff. „Diese Lebensmittelverschwendung wollen wir nicht akzeptieren. Wir verkaufen die Maus-Kiwis weiter!“
Schon seit einigen Jahren kooperiert VollCorner mit dem Verein Foodsharing, nach der Philosophie „Teller statt Tonne“ verzichten wir auf eine Vollversorgung bis zum Verkaufsschluss, wie es von vielen konventionellen Händlern praktiziert wird.
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