Obwohl der energieintensive Unterglas-Gartenbau in Deutschland von der nationalen CO2-Bepreisung hochgradig betroffen ist, sind die Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz weiterhin offen. Die Bundesregierung hatte nach der Genehmigung der Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz für den Gemüsebau-Unterglas und für den Pilzkulturanbau die Dokumente nach Brüssel zur endgültigen Genehmigung durch die EU-Kommission weitergeleitet. Deren Antwort steht immer noch aus. Damit können die Betriebe weiterhin keine Ausgleichsmaßnahmen beantragen.
„Seit fast drei Jahren warten unsere Anträge auf abschließende Bewertung, seit Anfang 2024 durch die EU-Kommission. Das ist in der Klimatransformation ein bürokratisches Unding.", betonte Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär.
Statt eines Beharrens auf bürokratischen Formalismen dürfe dem klein- und mittelständisch geprägten Gartenbau mit seinen wichtigen Beiträgen zur Ernährung und zur Lebensqualität keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden, so Brinkjans.
Quelle: ZVG