"Melonen und Kirschtomaten aus der Westsahara müssen auf dem Etikett die korrekte Herkunftsregion angeben, aber Frankreich kann ihre Importierung nicht verbieten", so der französische Staatsrat in einem aktuellen Urteil (Nr. 455088 vom 28. Januar 2025). Damit wurde der Einspruch der Erzeugerorganisation Confédération Paysanne zurückgewiesen. Dieser hatte ein Verbot der Importe von Charentais-Melonen und Kirschtomaten aus der Westsahara gefordert, die als marokkanisch gekennzeichnet sind.
Das Urteil bestätigt auch die frühere Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Oktober 2024, wonach Produkte aus der Westsahara ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden müssen. "Jede andere Kennzeichnung wäre irreführend und würde den Verbrauchern eine falsche Vorstellung von der wahren Herkunft dieser Produkte vermitteln."
Der EU-Gerichtshof hat jedoch klargestellt (Rechtssache C-399/22), dass ein einzelner EU-Mitgliedstaat nicht einseitig ein Importverbot verhängen kann, selbst wenn die Produkte falsch gekennzeichnet sind. Solche Entscheidungen fallen in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik und müssen auf europäischer Ebene getroffen werden.
Der Staatsrat entscheidet daher, dass der Antrag der Confédération Paysanne nicht in die nationale Zuständigkeit fällt. Daher haben die französischen Minister für Wirtschaft und Landwirtschaft keine rechtliche Grundlage, um die Importe von Kirschtomaten und Charentais-Melonen aus der Westsahara zu verbieten.
Quelle: conseil-etat.fr
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