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Österreich:

ÖBOG und LKÖ fordern bessere Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Früchten

Bei der Abstimmung des EU-Parlaments über die so genannten Frühstücksrichtlinien sollen auch Änderungsanträge behandelt werden, die für Österreichs Bäuerinnen und Bauern wichtig sind. "Wie von uns mit der Imkerei-Branche vor Monaten gefordert, soll einerseits die Herkunftskennzeichnung bei Honig deutlich verschärft werden. Außerdem ist vorgesehen, dass der Begriff 'Marmelade' künftig wieder rechtlich einwandfrei wie 'Konfitüre' verwendet werden kann, selbst wenn es sich nicht um ein Produkt aus Zitrusfrüchten handelt. Drittens soll der Mindestfruchtanteil für Marmeladen bzw. Konfitüren erhöht werden", betont Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.

Der Umweltausschuss hat sich darüber hinaus für eine verbindliche Herkunftskennzeichnung von Früchten bei Fruchtsäften und "Marmeladen" ausgesprochen. Das hatten kürzlich auch der Österreichischen Branchenverband für Obst und Gemüse (ÖBOG) und die LKÖ gefordert. Die Notwendigkeit dessen wird durch einen weiteren Store Check untermauert.

Store Check Erdbeer-"Marmelade": Fruchtherkunft meist unklar
Abgestimmt wird darüber hinaus auch über eine verbindliche Herkunftskennzeichnung der Früchte bei Fruchtsäften und Marmeladen. Während es bei frischem Obst und Gemüse im Einzelhandel bereits eine verpflichtende Herkunftsauslobung gibt, fehlt eine solche Informationen oft bei verarbeiteten Produkten und in anderen Bereichen. "Obwohl uns bewusst ist, dass auch in Zukunft nicht der gesamte Markt von österreichischen Produkten abgedeckt werden kann, ist uns wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten erfahren können, wo die Rohstoffe produziert worden sind", betont ÖBOG-Obmann Manfred Kohlfürst.

"Gerade bei Obst- und Gemüsesorten, die wir auch in Österreich haben, wäre eine verbesserte Herkunftskennzeichnung eine Chance für unsere heimischen Betriebe. Wir erleben oft, dass diese beim Rohstoffeinkauf aufgrund von höheren Produktionskosten in Österreich als Lieferanten nicht einmal in Erwägung gezogen werden. Oft entscheiden auch minimale Preisunterschiede über einen Auftrag", ergänzt Moosbrugger.

Im vergangenen Monat hatte ein ÖBOG-Store Check bei Apfelsäften die Dringlichkeit einer Herkunftskennzeichnung aufgezeigt. Im November 2023 führte der Branchenverband nun einen zweiten Store Check bei Erdbeer-"Marmeladen“ durch. Von insgesamt 40 verschiedenen Produkten konnte lediglich bei zwei eine Fruchtherkunft aus Österreich festgestellt werden. Weitere zwei Erzeugnisse enthielten Erdbeeren aus der EU, sechs Produkte wiesen eine Mischung von Erdbeeren aus EU und Nicht-EU-Ländern auf.

"Alarmierend dabei ist die Tatsache, dass bei drei Viertel der Produkte die Herkunft der Früchte in keiner Weise nachvollziehbar war. Bei fehlender Ursprungsangabe ist davon auszugehen, dass die Erdbeeren nicht aus Österreich oder der EU stammen. Klar muss allen sein, dass sich die Standards in Drittstaaten meist deutlich von unseren österreichischen unterscheiden", gibt Kohlfürst zu bedenken.

ÖBOG und LKÖ für verbesserte Herkunftskennzeichnung
"Die Ergebnisse unseres Store Checks verdeutlichen die Herausforderung für Konsumentinnen und Konsumenten, klare Informationen über den Ursprung der Erdbeeren in Verarbeitungsprodukten zu erhalten. Die mangelnde Transparenz unterstreicht somit die Notwendigkeit einer verbesserten Herkunftskennzeichnung auch in diesem Bereich", so Kohlfürst. Gemeinsam mit dem LKÖ-Präsidenten appelliert der ÖBOG daher an das EU-Parlament, für eine verbesserte Herkunftskennzeichnung auch bei verarbeiteten Produkten einzutreten und somit regionale Qualitätsproduktion und Verbrauchervertrauen zu stärken.

Beide danken auch dem EU-Parlamentarier Alexander Bernhuber für sein großes Engagement im Sinne der Bäuerinnen und Bauern und echter Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten.

Weitere Informationen:
www.lko.at

Erscheinungsdatum: