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BÖLW begrüßt neue rechtliche Regelungen zur Kontrolle von Bio in der Außer-Haus-Verpflegung

Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue Regeln für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), begrüßt die neuen Vorgaben: „Die neue Verordnung zur Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmitteln in Restaurants, Kantinen oder Mensen ist ein wichtiger Schritt für die Küchen, die mehr Bio anbieten wollen, und für Tischgäste, die bei ihren Außer-Haus-Mahlzeiten mehr Bio genießen wollen.“

Neu ist, dass in einer Zutatenliste genau angegeben werden muss, welche Zutaten die Küche tatsächlich in Bio-Qualität einsetzt. Die Küchen und Betriebe können mit einem neuen staatlichen AHV-Bio-Logo zusätzlich in drei Stufen ausweisen, wie viel Bio sie insgesamt in der Küche verwenden: Bronze bei über 20 Prozent Bio, Silber bei über 50 Prozent Bio, Gold bei über 90 Prozent Bio. Das alles wird kontrolliert und zertifiziert.

„Die Gäste können sich auch in der Außer-Haus-Verpflegung darauf verlassen, dass Bio drin ist, wo Bio dran steht”, bekräftigt Röhrig. „Mit dem neuen Logo lernen wir von erfolgreichen Vorreitern wie Dänemark, die einen Großteil ihrer Kantinen ohne größere Kostensteigerung auf mehr Bio, mehr Frische und weniger verarbeitete Lebensmittel umstellten und damit die Transformation des Ernährungssystems ermöglichen.“

Um mehr Bio in die AHV zu bringen, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. „Wichtig ist jetzt, die Küchen bei der Einführung bzw. Ausweitung von Bio-Angeboten bestmöglich zu unterstützen“, fordert Peter Röhrig. „Dazu gehören auch eine Informationsoffensive zum neuen AHV-Logo sowie finanzielle Unterstützung bei den Kontrollkosten für die Küchen. In Kombination mit Beratungsangeboten und mehr Informationen über die Leistungen von Bio kann so mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung erreicht werden.“

Weitere Informationen:
www.boelw.de

Erscheinungsdatum: