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Hochschule Geisenheim:

Positionspapier der AG Begleitforschung zum Ausbau von Agri-Photovoltaik veröffentlicht

Erneuerbare Energien müssen zügig und deutlich schneller als bisher ausgebaut werden, damit Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen kann. Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ermöglicht die doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, d. h. den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen unter Solarmodulen zur Stromerzeugung. 

Im Obstanbau oder Weinbau können Agri-PV-Anlagen vorhandene Schutzvorrichtungen wie Hagelschutznetze ersetzen. Auch können sie voraussichtlich die Verdunstung von Bodenwasser reduzieren, die Schadwirkung von Spätfrösten verringern und Sonnenbrandschäden an Früchten verhindern. Wenn Laubwände unter den PV-Modulen trockener bleiben, könnte sich Schaderregerbefall und damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. 
An der Hochschule Geisenheim wurde mit finanzieller Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung eine erste Agri-PV-Anlage als „VitiVoltaic“-Reallabor errichtet und die weinbauliche Forschung wird vom Umweltministerium des Landes Hessen finanziert.

Durch die Aufständerung auf einer Tragkonstruktion, die i.d.R. auch komplett wieder entfernt werden kann, ist Agri-PV bei gleicher Leistung teurer als eine Freiflächenanlage, behält dafür aber die landwirtschaftliche Nutzung bei - bzw. erfährt sogar eine Effizienzsteigerung durch die Doppelnutzung. 

Die Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik hat in einem Positionspapier auf der Basis der jüngsten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) die Weichenstellungen für einen Markthochlauf von Agri-PV unter die Lupe genommen und Schwachstellen identifiziert. So hegt die AG Begleitforschung Zweifel, dass die Höhe der Technologieprämie von 1,2 Cent pro kWh auskömmlich für den Ausbau hoch aufgeständerter Anlagen ist und einen nennenswerten Ausbau ermöglichen wird. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund stark gestiegener Stahlpreise. 

Hinzu kommt, dass diese Prämie nur für ausschreibungspflichtige hoch aufgeständerte Agri-PV Anlagen gilt. Nichtausschreibungspflichtige Anlagen bis 1 MWp, bei Bürgerenergieanlagen bis 6 MW, gehen leer aus. Zum Vergleich: Die Geisenheimer Anlage überdeckt eine Grundfläche von ca. 1650 m² und hat eine Nennleistung von 96 KWp. Gerade im Weinbau stehen – teils historisch durch das Erbrecht bedingt – nur selten größere Flächen im Besitz eines Winzers bzw. Winzerin/Weinguts zur Verfügung. Daher benachteiligt dieser Förderansatz normale landwirtschaftliche Betriebe im Sonderkulturanbau, was die gesellschaftliche Akzeptanz vor Ort nicht befördert. Die AG Begleitforschung empfiehlt hier einen anderen Förderansatz.

Ein weiterer Hinderungsgrund für die Ausschöpfung des Erneuerbare-Energien-Potenzials durch Agri-PV ist die derzeitige Rechtslage mit langwierigen Genehmigungsverfahren. So ist zunächst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nötig, dem oft die Änderung des Flächennutzungsplans voraus gehen muss. Im Falle der Geisenheimer Anlage dauerte dieser (auch kostenintensive) Prozess fast 2,5 Jahre. Schon allein die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sollte eine Verbesserung schaffen. Die AG Begleitforschung empfiehlt zudem, Anlagen kleiner 1 MWp, die eine echte landwirtschaftlich-gartenbauliche Funktion neben der Stromproduktion erfüllen, nach §35 BauGB zu privilegieren - bei einer Ausgestaltung, die die Gemeinden weiterhin in die Planung einbezieht, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.

Quelle: Hochschule Geisenheim

Erscheinungsdatum: