Die Europäische Kommission führt strengere pflanzengesundheitliche Einfuhrbestimmungen für die Bittermelone (Momordica charantia L.), auch Balsambirne genannt, aus Honduras, Mexiko und Thailand ein, um das europäische Gebiet frei von dem Insekt Thrips palmi Karny zu halten.
In der Verordnung 2022/853, die am vergangenen Mittwoch im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) veröffentlicht wurde, heißt es, dass Lieferungen dieser Früchte aus einem schädlingsfreien Gebiet, einer Produktionsstätte mit vollständigem physischem Schutz oder einer Produktionsstätte, die Maßnahmen in Bezug auf die Erzeugung, Verarbeitung und Kontrolle der Früchte getroffen hat, stammen müssen.
Gemäß der Verordnung befürworten die im Dezember von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachten die Erhöhung dieser phytosanitären Anforderungen für Lieferungen von Bittermelonen aus Mexiko, Honduras und Thailand, nicht jedoch für Lieferungen aus Sri Lanka, da die von diesem Land getroffenen Maßnahmen als ausreichend angesehen werden.
Quelle: efeagro.com