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Aktuelle Entwicklungen in den Lieferkettengesetzen: Deutschland und die Niederlande im Überblick

"Die Welle der nationalen Gesetze zur Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogener Sorgfaltspflicht geht weiter"

Nach den neuesten Ankündigungen der Europäischen Kommission (EK) wird die Veröffentlichung ihres Richtlinienentwurfs für eine nachhaltige Unternehmensführung verschoben. Die Niederlande sind das bisher jüngste europäische Land, das die Ganze selbst in die Hand nimmt, um auf die erwartete europäische HRDD-Gesetzgebung vorbereitet zu sein.

UN als Leitbild der nationalen Gesetze
Die 2011 verabschiedeten Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte dienen als Grundlage für das Gesetzesvorhaben. Das Parlament setzte zunächst auf die freiwillige Verpflichtung zu einem nationalen Handlungskonzept. Der Erfolg war jedoch nicht ausreichend, so dass nun eine formale Verordnung ansteht. Hier gewinnt der Drang nach einer verbindlichen HRDD-Gesetzgebung an Zugkraft. Frankreich, Deutschland und Norwegen gehören zu den europäischen Ländern, die in diesem Bereich bereits Gesetze erlassen haben. Die Niederlande hat angekündigt, dass ein solches nationales Gesetz bald in Kraft treten wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht nur die Menschenrechte, sondern auch Umweltprobleme und den Klimawandel betreffen.

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?
Wie der Minister für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit erklärte, werden voraussichtlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)mit mehr als 250 Beschäftigten direkt von dem Gesetz betroffen sein. KMU mit weniger als 250 Beschäftigten werden dennoch transparenter vorgehen müssen. Denn die Transparenzanforderungen sind mit den britischen Erklärungen zur modernen Sklaverei vergleichbar und zwingen die Unternehmen dazu, über ihre Menschenrechts- und Umweltpolitik sowie deren Umsetzung Bericht zu erstatten.

Ab 2023 betrifft das Lieferkettensorgpflichtigkeitsgestz deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern. Ab 2024, wird das Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten.

Was ist zu erwarten?
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OWZE)-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind die Leitlinien für die aktuellen Vorschriften zur sozialen und ökologischen Sorgfaltspflicht.

Wenn Sie als Händler von Früchten und Gemüse, die Sorgfaltspflicht-Prozess mit den UNGPs und den OWZE-Empfehlungen in Einklang bringen, wird dies einen positiven Einfluss auf die steigenden Konformitäts-Anforderungen haben.

Deutschland als Vorreiter und die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes
Das deutsche Lieferkettengesetz ist der erste Rechtsrahmen, der deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, Menschen und die Umwelt zu schützen, die durch ihre globalen Liefernetzwerke geschädigt werden. Vergleichbare Haftungsregelungen gibt es bereits in anderen Ländern, insbesondere in der EU (z. B. wie nun in den Niederlanden). Weitere - und höchstwahrscheinlich weitreichende - Vorschriften für die Lieferkette sind als Ergebnis der EU-Lieferkettenrichtlinie geplant, deren Entwurf demnächst veröffentlicht wird.

Vorstände, leitende Angestellte, Aufsichtsräte, Konformitäts- und Menschenrechtsbeauftragte stehen nun vor der gewaltigen Aufgabe, den Kanon der Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in die bestehenden Regelungs- und Kontrollsysteme zu integrieren, um eine Haftung (Geldbußen und Sanktionen) nach dem Lieferkettengesetz zu vermeiden. Dies bedeutet, dass die Verträge mit den Lieferanten den Anforderungen des Supply Chain Act entsprechen müssen. Die Sorgfaltspflicht-Pläne der Unternehmen müssen, die im Rahmen des Risikomanagements erforderlichen jährlichen und Überwachungspflichten beinhalten. Darüber hinaus sollten Vor-Ort-Kontrollen stichprobenartig durchgeführt werden.

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Weitere Informationen:
Frederic Unger
Key Account Manager DACH
frederic.unger@agriplace.com
+49 (0) 1577 0359784
https://www.agriplace.com/ 

Erscheinungsdatum: