In Kürze können Speisekartoffeln polnischer Herkunft nur dann in andere Länder der Europäischen Union eingeführt werden, wenn eine Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Clavibacter sepedonicus vorliegt. Dieses Bakterium verursacht die Ringfäule der Kartoffeln. Dies bedeutet, dass der Import von Speisekartoffeln aus Polen strengeren Vorschriften unterliegt als aus anderen EU-Ländern, da Clavibacter sepedonicus in Polen sehr häufig vorkommt. Dort ist die Ringfäule in Speisekartoffelproben mit 4,4% aller untersuchten Kartoffeln am häufigsten vertreten. In der EU liegt diese Zahl bei durchschnittlich 2,8%.
Die EU-Sicherheitsvorschriften sehen vor, dass polnische Speisekartoffeln nur dann zum Verkauf in andere EU-Länder eingeführt werden dürfen, wenn sie von dem vorgeschriebenen Zertifikat begleitet werden und wenn der polnische Pflanzenschutzdienst das entsprechende Amt des jeweiligen Landes vorab über die Lieferung der Sendung informiert hat.
Quelle: de.potatosystem.ru