Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
Bundesratsbeschluss:

Bundesländer fordern Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

Mit einer auf Initiative Niedersachsens verabschiedeten Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein. Dies hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 17. September 2021 beschlossen.

Halbierung der Abfälle als Ziel
Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen sei eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung. Deutschland solle die Lebensmittelverluste bis 2030 halbieren. Um den Wert von Lebensmittelressourcen optimal auszuschöpfen, hält der Bundesrat es deshalb für erforderlich, die Wirtschaftsbeteiligten auf allen Herstellungs- und Vertriebsebenen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu verpflichten. Eine massive Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sei ein wirksamer Beitrag zu mehr Klimaschutz, so die Länder. Die derzeit angewandten, auf Freiwilligkeit basierenden Konzepte seien aber nicht ausreichend wirksam.

Gesetzgeberische Maßnahmen gefordert
Vor diesem Hintergrund fordern die Länder die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen auf:

  1. Prüfung einer Beschränkung der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei Spenden von Lebensmitteln sowie die Einführung weiterer steuerlicher Anreize für die Abgabe von noch verzehrbaren Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits (kurzfristig) abgelaufen ist,
  2. Überprüfung der Regelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum auf EU-Ebene - insbesondere mit Blick darauf, ob bei einzelnen Produktgruppen ein Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtbar ist,
  3. gezielte Unterstützung von Lebensmitteltafeln und Food-Sharing -Organisationen durch Förderprogramme und Stärkung von technischen Innovationen, die dem Handel Anreiz bieten, Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum näher rückt, zu reduzierten Preisen zu verkaufen,
  4. Unterscheidung der auf EU-Ebene gesetzlich vorgegebenen Vermarktungs- und Qualitätsnormen von freiwilligen Qualitätsstandards, Hinwirken auf einen Verzicht der Wirtschaftsbeteiligten auf solche Standards, die sich auf die bloße Optik der Lebensmittel beziehen,
  5. Aufnahme des Themas Wertschätzung von Lebensmitteln in die Ausbildungs- und Studienordnungen aller im Bereich Lebensmittel und Ernährung tätigen Berufsgruppen, flächendeckende Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte und Angebote der Ernährungs- und Verbraucherbildung im (vor)schulischen und schulischen Bereich,
  6. Berücksichtigung der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in öffentlichen Ausschreibungen und
  7. Ausarbeitung einer geeigneten Methode zur Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung und regelmäßige Berichte über deren Stand.

Nächste Schritte
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Hier können Sie den Beschluss nachlesen. 

Erscheinungsdatum: