Die Konzessionen der Schweiz betreffen auch Produkte der Früchte und Gemüsebranche. Betroffen sind ausschliesslich Normalzölle und Präferenzzölle, die ausserhalb der bewirtschafteten Phasen zur Anwendung gelangen. Diese betragen zwar in den meisten Fällen nur Sfr. 1.90 bis Sfr. 5.— pro 100kg; für grosse Mengen und über das ganze Jahr hinweg sind das aber beachtliche Summen.
Die Zollkonzessionen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.
- Die angepassten Zölle finden Sie hier: AS 2021 534 - Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Freihandelspartnern (ausgenommen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten) (Freihandelsverordnung 2)
- Alle Produkte und ihre Zolltarifnummer finden Sie unter: www.tares.ch
- Die bewirtschafteten Produkte und Phasen hier: Violetter-Leitfaden-2021.pdf
Weitere Informationen:Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels
Belpstrasse 26
CH-3001 Bern
Tel. +41 31 380 75 75
Mail: [email protected]
Web: www.swisscofel.ch