Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Bananenindustrie wurden am 30. Juni in einer vom ecuadorianischen Bananencluster organisierten Veranstaltung analysiert. Das neue Gesetz bringt weitgehende Neuerungen in den Bereichen Menschenrechte, Handels- und Vertragsbeziehungen mit sich. Mehr als 300 Personen aus 20 Ländern nahmen an der Veranstaltung teil, darunter Bananenanbauer, Bundestagsabgeordnete, institutionelle Vertreter und zivilgesellschaftliche Verbände.
Der Bundestag hat am 11. Juni das Sorgfaltspflicht- und Lieferkettengesetz verabschiedet. Das Gesetz soll die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette der in Deutschland gehandelten Produkte sicherstellen. Deutschland ist nun nach Frankreich und den Niederlanden das dritte Land innerhalb der EU mit einem solchen Gesetz. Es wird 2023 in Kraft treten und betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und deren direkte Zulieferer.
Entscheidend ist das Verhalten der deutschen Einzelhändler, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht werden, da sie neue Vertragsklauseln, neue Zertifizierungen oder Kontrollmaßnahmen einführen und anwenden müssen. Es wird bleibt auch zu prüfen, ob mögliche Kostensteigerungen auf alle Akteure in der Kette verteilt und aufgeteilt werden.
Um die Bedeutung dieser Gesetzesumsetzung zu verstehen, organisierte das ecuadorianische Bananencluster die Online-Veranstaltung „Auf dem Weg zu einer fairen Banane – Gemeinsame Verantwortung zwischen Produzenten und Einzelhändlern“.
Auf der Veranstaltung verteidigte José Antonio Hidalgo, Geschäftsführer von AEBE, die Notwendigkeit, ein System der geteilten Verantwortung zu entwickeln, welches die Kosten gerecht auf alle Akteure in der Wertschöpfungskette verteilt, also vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Daniel May, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, teilte diesen Standpunkt, verwies aber auf die Verpflichtung aller Beteiligten. Die gerechte Kostenverteilung ist nicht nur für die lateinamerikanischen Produzenten, sondern auch für die europäischen Hersteller gleichermaßen ein Andachtspunkt. Die Handlungsfähigkeit von Regierungen wird oft durch Wettbewerbs- oder Kartellvorschriften eingeschränkt.
In diesem Zusammenhang hob Isabel Albornoz, Chargé d'Affaires der ecuadorianischen Botschaft in Belgien, Luxemburg und der Europäischen Union, Ecuadors Initiativen zur Due Diligence und zum Schutz der Produzenten hervor. "Ecuador ist das einzige Land der Welt, das einen existenzsichernden Lohn über dem Mindestlohn für Bananenarbeiter garantiert. Dieses ist auch in der ecuadorianischen Verfassung seit 2008 verankert", sagte Albornoz.
Eine Debatte auf der Veranstaltung betraf die Zertifizierungen, die Supermärkte für den Verkauf von Bananen in ihren Regalen fordern. Peter Möhringer von Fairtrade Deutschland erklärte, dass die Zertifizierung von Due Diligence-Themen die Kosten erhöhen würde und bei den Produktionskosten berücksichtigt werden muss.
Schließlich endete die Debatte mit dem Hinweis, dass dieses Gesetz nicht das einzige unter den EU-Ländern sein wird. Obwohl Deutschland das dritte Land ist, das ein solches Gesetz entwickelt hat, plant die Europäische Kommission als höchstes EU-Regierungsgremium, ein einheitliches Gesetz zu erarbeiten, das alle Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen müssen.
Für mehr Informationen:
Juan Jose Pons
Ecuadorian Banana Cluster
oordinador@clusterbananerodelecuador.org