In Spanien hat der Ministerrat ein königliches Dekret verabschiedet, welches regelt, wie man ein Pflanzenschutzzertifikat für den Export von Gemüse, Obst und Pflanzenprodukten erhält. Ziel ist es, die Verfahren zu straffen.
Der spanische Export von Pflanzen und landwirtschaftlichen Produkten pflanzlichen Ursprungs macht 33% des Wertes der Exporte aus dem Agrar- und Fischereisektor aus und stellt somit einen wichtigen Anteil des spanischen Außenhandels und der Wirtschaft im Allgemeinen dar. Der Export dieser Produkte ist auch von großer Bedeutung für die Lebensfähigkeit der spanischen Landwirtschaft und die Generierung von Einkommen.
Das Königliche Dekret ist eine Antwort auf die zunehmende Komplexität des Zertifizierungsprozesses angesichts der immer strengeren Anforderungen der Zielländer in Bezug auf den Pflanzenschutz.
Das königliche Dekret definiert die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure, die am Verfahren zur Erlangung eines Pflanzenschutzzertifikats beteiligt sind, wie die Exporteure selbst, die Pflanzenschutzdienste der Autonomen Gemeinschaften, die Pflanzenschutzkontrolldienste an den Grenzübergängen und die anerkannten Prüfstellen und Laboratorien.
Darüber hinaus erlaubt die neue Gesetzgebung die Nutzung der Softwareanwendung CEXVEG, die einen Fortschritt bei der Integration von Telematiksystemen darstellt und der Nachfrage der Branche nach der Nutzung dieser Art von Medien entspricht.
Das Königliche Dekret wird die Arbeit der Exporteure vereinfachen, da die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Pflanzenschutzbehörden einfacher wird, was unter anderem auch die Regelung von Pre-Export- oder Re-Exportzertifikaten erleichtert.