Frankreich plant, ab dem 1. Januar 2022 den Verkauf von unverarbeitetem Obst und Gemüse in Verpackungen, die vollständig oder zu Teilen aus Kunststoff bestehen, zu verbieten.
Von dem Verbot betroffen sind Einzelhandelsgeschäfte, die unverarbeitetes Obst und Gemüse Endverbrauchern zum Verkauf anbieten. Es gilt nicht für vorgelagerte Schritte in der Lieferkette wie den Transport.
Der an die EU-Kommission versendete Entwurf sieht eine Vielzahl von Ausnahmen vor, etwa für unverarbeitete Produkte, bei denen die Gefahr des schnellen Verderbens besteht, wenn sie als lose Ware verkauft werden.
Quelle: EUWID