Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
DFHV fordert europaweit verbindliche Regelungen:

Neuregelung der Corona-Einreise-Verordnung

Mit Unverständnis reagiert der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) auf die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Corona-Einreise-Verordnung. Danach werden für Einreisende aus Risikogebieten umfassende Anmelde-, Test- und Nachweispflichten vorgeschrieben. Bisher waren zum Beispiel LKW-Fahrer, die grenzüberschreitend Waren wie Obst und Gemüse transportierten, von der digitalen Reiseanmeldung befreit, wenn angemessene Hygieneauflagen und Schutzkonzepte eingehalten wurden.

„Jetzt hebt die Bundesregierung für Einreisende aus Hochrisiko-Gebieten oder Gebieten, in denen Virusmutationen aufgetreten sind, diese Befreiung auf“, so DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sei zu befürchten, dass bald auch LKW-Transporte aus den Hauptanbauländern für Obst und Gemüse im Süden Europas von dieser Neuregelung betroffen seien.

Daher fordert der DFHV europaweit verbindliche Regelungen wie sie mit der Green Lanes Richtlinie der Europäischen Union bereits definiert seien. Brügger: „So werden zum einen die Grenzen für den freien Verkehr von Waren offen gehalten und zum anderen Gesundheitsschutz und Versorgungsicherheit gewährleistet.“ 

Weitere Informationen:
www.dfhv.de 

Erscheinungsdatum: