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Bundesprogramm Energieeffizienz geht weiter:

Nutzung von regenerativen Energien im Fokus

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe können wieder Fördergelder aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz beziehen. Dabei fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die neue Richtlinie besonders solche Vorhaben, die regenerative Energien zur betrieblichen Eigennutzung ausbauen und dadurch zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen.

Die Höhe der Zuwendung wird in den neuen Förderbedingungen nach der Fördereffizienz berechnet. Somit erhalten Vorhaben mit hohem CO2-Einsparpotenzial eine höhere Förderung. Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Primärproduktion tätig sind, können ab heute Energieberatungen zur Entwicklung von gesamtbetrieblichen CO2-Einsparkonzepten beantragen. Interessierte Betriebe finden zugelassene, sachverständige Energieberater nun über ein neu eingerichtetes Sachverständigenregister der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de

Anträge zur Förderung von Investitionen in technische Maßnahmen sind ab 1. November 2020 möglich. Bestandteil des Förderprogramms sind neben energieeffizienzsteigernden Einzelmaßnahmen, auch Modernisierungen bestehender Anlagen und die Errichtung von Neuanlagen zur Minderung der CO2-Emissionen. Neu aufgenommen wurden die Förderung von selbst erzeugter, regenerativer Energie zur betrieblichen Eigennutzung sowie die Förderung von mobilen Geräten und Maschinen, die regenerative Energien nutzen.

Weitere Informationen:
www.ble.de

Erscheinungsdatum: