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Anhebung der Einsparungsziele kritisch gesehen

ZVG mahnt dringend europäisch einheitliches Vorgehen an

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht die vorgeschlagene Anhebung der CO2-Einsparungsziele kritisch und mahnt dringend gemeinsame Standards beim Klimaschutz an. Damit die Unternehmen die nötigen Investitionen in erneuerbare Energien tätigen können, brauchen sie Unterstützung und Entlastungen.

„Wir brauchen dringend ein europäisches gemeinsames Vorgehen beim Klimaschutz, statt nationaler Alleingänge“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer anlässlich der heute bekanntgegebenen geplanten Erhöhung der EU-Klimaziele.

„Spätestens jetzt muss ein glasklares System geschaffen werden, damit in jedem EU-Staat einheitlich mit der Umsetzung der Klimaziele umgegangen wird“, so Fleischer weiter. Er warnte vor einer „übereilten Verkündung immer neuer politischer Ziele“. Stattdessen müsse an einer konsistenten Umsetzung der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzesvorhaben gearbeitet werden, unterstreicht Fleischer mit Blick auf die ebenfalls heutige Anhörung zum Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Umweltausschuss des Bundestages. Zur Umsetzung zählen auch zusätzliche Entlastungsmaßnahmen zur angekündigten Absenkung der EEG-Umlage und Unterstützungsprogramme für die betroffenen Betriebe.

Die heimischen gärtnerischen Betriebe stehen in direktem Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn. Das Handelsgeschehen ist von einem hohen Importanteil geprägt.

Einsparziel beim CO2-Ausstoß
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich heute bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments ausgesprochen, die EU-Klimaziele zu verschärfen. Das Einsparziel beim CO2-Ausstoß bis 2030 soll von derzeit 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden.

Gerade durch die geplante CO2-Bepreisung im Zuge des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) droht den Betrieben eine übermäßige Belastung. Der ZVG hat wiederholt auf diesen Missstand hingewiesen und Handlungsfelder aufgezeigt. Neben der Förderung im Bundesprogramm Energieeffizienz zählen dazu die vollständig zur Absenkung der EEG-Umlage, die Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz, eine Erstattung der CO2-Kosten bei Nachweis der Investition in erneuerbare Energien, steuerliche Sonderabschreibungen für Investitionen in erneuerbare Energien sowie ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz.

Quelle: ZVG eV

Erscheinungsdatum: