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Generalversammlung von Kühne + Nagel findet wie geplant am 5. Mai 2020 statt

Antrag zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Kühne + Nagel International AG findet wie geplant am Dienstag, den 5. Mai 2020 in Schindellegi/SZ statt. Gemäss den Vorgaben der Verordnung 2 des Bundesrats über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ist eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu bevollmächtigen und vorab zu instruieren. Details sind der Einladung zur Generalversammlung zu entnehmen.

Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung 2020, aufgrund der Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds, den Bilanzgewinn per 31. Dezember 2019 insgesamt auf neue Rechnung vorzutragen und anlässlich der ordentlichen Generalversammung keine Dividende zu beschliessen. Kühne + Nagel stärkt damit zusätzlich die aktuell robuste Liquiditätslage und unterstützt die finanzielle Situation des Unternehmens in Hinsicht auf die Unwägbarkeiten der derzeitigen Krisensituation.

Der Verwaltungsrat prüft fortlaufend die Entwicklung der weltwirtschaftlichen Lage sowie die Geschäftsentwicklung von Kühne + Nagel. Sollte sich im weiteren Verlauf des Jahres eine Normalisierung abzeichnen, behält sich der Verwaltungsrat vor, in der zweiten Jahreshälfte eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, um über eine allfällige Dividendenzahlung beschliessen zu lassen.

Weitere Informationen:
www.de.kuehne-nagel.com/de_de/ 

Erscheinungsdatum: