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Schweiz: Erleichterungen beim Personal und bei Produktionsmitteln

Fial fördert vom Bund erleichterungen

Die Schweizer Lebensmittelindustrie fordert vom Bund Erleichterungen beim Personal und bei Produktionsmitteln, um geordnet weiterproduzieren zu können.

Die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien Fial hat am 23. März verschiedene Forderungen an den Bundesrat gestellt. Damit die Lebensmittelwirtschaft weiterhin funktionieren und ihren Versorgungsauftrag erfüllen könne, müssten beim Personal und bei den Produktionsmittel gewisse Erleichterungen passieren, sagte Fial-Geschäftsführer Lorenz Hirt gegenüber alimenta. Gewünscht werden gewisse Sonderbedingungen ähnlich wie sie im Gesundheitswesen gelten.

Konkret sollen zum Beispiel Mitarbeitende von Herstellerfirmen nicht eingezogen werden dürfen für Militär und Zivildienst. Vereinzelt sei dies schon passiert, sagte Hirt. Ferner soll das Arbeitsgesetz solange nötig flexibilisiert werden bezüglich Sonntagsarbeit und dem Nachholen von Ruhezeiten. Für Produktionsbetriebe, die den geforderten Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht einhalten können, sollen Schutzmasken und Handschuhe zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen Grenzgänger, die in Lebensmittelproduktionsbetrieben arbeiten, gleich behandelt werden wie das Gesundheitspersonal, sie sollen ungehindert einreisen dürfen. Und schliesslich werden “green lanes” gefordert, damit Lieferungen an Lebensmittelbetriebe an der Grenze rasch abgefertigt werden können. Die EU hat dies bereits vollzogen, der Bundesrat wird hier bald folgen.

Die Schweizer Lebensmittelproduktion funktioniere derzeit gut, sagte Hirt. Damit dies weiterhin gewährleistet sei, müssten die erwähnten Anpassungen gemacht werden. Insbesondere müsse wenn immer möglich ein Lockdown verhindert werden. Im Tessin, wo der Kanton eigenmächtig die Schliessung von Betrieben verordnet hat, die für die Grundversorgung essentiell sind, dürfen die Lebensmittelhersteller zwar weiter produzieren. Unklar ist aber derzeit, was zum Beispiel für Zulieferer von Verpackungsmaterialien oder für Servicebetriebe für Produktionsanlagen gilt.

Quelle. Foodaktuell.ch 

Erscheinungsdatum: