Minister Wiebes (EZK) hat die zweite Kammer über den intensiven Dialog mit Deutschland über den Klimawandel und die Energiewende, die Ausgestaltung und Formalisierung einer möglichen Zusammenarbeit ('Declaration of Intent Energiesamenwerking') und das deutsche Klimaabkommen ('Klimaschutzprogramm 2030') informiert.
Klimaabkommen
Das deutsche Klimaschutzprogramm 2030 soll das deutsche Nationalziel einer 55%igen Treibhausgasreduzierung bis 2030 realisieren. Die sektoralen Zielsetzungen aus dem Plan ergeben sich aus dem deutschen Klimaaktionsplan 2050 (2016) und wurden am 09. Oktober in einem Klimagesetz festgelegt.
Für die Ausführung des Plans hat das deutsche Kabinett eine Reihe von Steuerrechtänderungen vorgenommen und einen Satz an Anreizmaßnahmen, die sich bis 2023 nach Schätzungen auf 54 Mrd. Euro belaufen. Dieser Betrag muss durch die Einnahmen beim Emissionshandel, Änderungen der KFZ-Steuer, Erhöhung der Steuer und Einführung einer CO2-Bepreisung gedeckt werden.
Industrie
2030 muss der industrielle CO2-Ausstoß in Deutschland um 50% geringer ausfallen gegenüber 1990. Es kommt ein nationales Emissionsreduktionsprogramm und ein Investitionsprogramm, dass sich an energieeffiziente Prozesswärme aus erneuerbaren Quellen richtet. Deutschland soll Wasserstoff (mit einer nationalen Wasserstoffstrategie), die Batteriezellenproduktion und das Auffangen, Speichern und Verwenden von CO2 (CCUS) einsetzen.
Zusammenarbeit
Deutschland ist für die Niederlande ein wichtiger Handelspartner und ein Partner beim Herausarbeiten der Klimaambitionen in politischen Maßnahmen und Instrumenten. Außerdem haben die deutschen Ergebnisse einen großen Einfluss auf die europäischen Emissionsreduktionen.
Minister Wiebes beabsichtigt, zusammen mit seinem deutschen Kollegen Altmaier in Kürze eine Diskussionsrunde mit den Branchen zu den Chancen und Herausforderungen der Energiewende zu organisieren. Das bietet enorme Chancen für die Nachhaltigkeit und genauso viele Herausforderungen. So lässt sich ein Treibhausgas nicht durch Grenzen aufhalten, wo die europäische Energie- und Klimaregulierung sich doch nach den Grenzen des Mitgliedstaats, der Region, der Industrierichtung und dem Schornstein richtet.