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Mehr Straßen in Deutschland für Gigaliner freigegeben

Die lang erwartete neunte Änderung der deutschen LZV-Gesetzgebung wurde endlich veröffentlicht. Mit dieser Änderung wird das deutsche Gigaliner-Straßennetz (Positivnetz) weiter ausgebaut. Es werden auch strengere Sicherheitsanforderungen eingeführt.

Gigaliners dürfen in Deutschland wie in den Niederlanden nur auf dafür zugelassenen Straßen fahren. Das bestehende Positivnetz bot bereits viele Möglichkeiten, wurde aber mit knapp 450 neuen Strecken erheblich erweitert. Die Änderungen betreffen die für niederländische Transportgesellschaften wichtigen Autobahnen A3 und A61.

Beide Abschnitte waren in einigen Bereichen für Gigaliners gesperrt, was sie in der Praxis unbrauchbar machte. Dies hat sich mit der Lobby von TLN geändert. Die A3 ist jetzt für auf der gesamten Strecke von der niederländischen Grenze bis nach Österreich für Gigaliners freigegeben. Auf der A61 dürfen diese Fahrzeuge von den Niederlanden aus bis zum Hockenheimring fahren.

Die neuen Verfahren waren bereits zu Beginn dieses Jahres bekannt gegeben worden, als die Gesetzesvorlage angekündigt wurde, aber es dauerte lange, bis es tatsächlich durchgeführt werden konnte. Dieser Moment ist jetzt da, denn die neuen Rechtsvorschriften wurden am 1. Oktober veröffentlicht und traten einen Tag später in Kraft.

Abbiegeassistent wird verpflichtet
Mit der neuen Gesetzesänderung wurden auch die Sicherheitsanforderungen für Gigaliners verschärft. All diese Fahrzuege in Deutschland müssen mit einem sogenannten Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Hierbei handelt es sich um ein Hilfssystem, das den toten Winkel neben dem LKW überwacht und den Fahrer beim Rechtsabbiegen warnt, wenn sich Fußgänger oder Radfahrer in dieser Zone befinden.

Die Seitenmarkierungsleuchten müssen während des Abbiegens auch über die gesamte Fahrzeuglänge blinken, um andere Verkehrsteilnehmer besser zu warnen. Alle nach dem 1. Juli zugelassenen Gigaliner müssen ab dem 1. Juli 2020 mit den neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Für Fahrzuege vor diesem Datum gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2022.

Grenzüberschreitender Transport
So sehr TLN dies auch wünscht, eine Erhöhung des Gewichts für Gigaliner wird in Deutschland derzeit nicht diskutiert. Das Gewicht für den intermodalen Verkehr beträgt weiterhin 40 bzw. 44 Tonnen.

Leider ändert die neue Gesetzesänderung (noch) nicht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Gigaliners zwischen den Niederlanden und Deutschland. In der Praxis geschieht dies in vollem Umfang, doch Deutschland lässt dies nur zu, wenn es in einem sogenannten bilateralen Abkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland festgelegt ist. Die Niederlande haben einen Textvorschlag eingereicht, der beim deutschen Verkehrsministerium liegt. Es ist noch nicht deutlich, wann Deutschland diesen unterzeichnen wird.

Quelle: TLN

Erscheinungsdatum: