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Französischer Zoll führt einen Brexit-Testlauf durch

Verzögerungen, Wahlen und sogar ein Abkommen - nichts ist unmöglich, wenn es um den Brexit geht. Inmitten dieses ganzen Brexit-Chaos gibt es aber auch gute Nachrichten für die im Vereinigten Königreich tätigen Fluggesellschaften.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Notverordnung für den Straßenverkehr bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern. Wenn es keine Einigung gibt, enthält diese Verordnung Regeln, die in Kraft treten, sobald das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt. Das derzeitige Gesetz ist bis zum 21. Dezember 2019 gültig.

Die Notverordnung sieht unter anderem vor, dass EU-Fluggesellschaften die aktuelle Euro-Lizenz im Vereinigten Königreich weiterhin nutzen können. Eine CEMT-Lizenz ist daher nicht erforderlich. Diese Notverordnung bietet EU-Luftfahrtunternehmen im Vereinigten Königreich auch die Möglichkeit, ihre Kabotage nach den geltenden EU-Vorschriften fortzusetzen.

„Registrierungen sind langsam“  
Deal or No Deal, Post-Brexit, Vorabeinreichungen von Zollpapieren an allen Fährterminals und den meisten Kurzstrecken-Terminals ist obligatorisch. Dies muss über Portbase erfolgen. Ohne vorherige Ankündigung wird dem Spediteur kein Zugang zum Terminal gewährt. Sie werden auf so genannte „Überlaufparkplätze“ verwiesen. 

Allerdings gelten die Registrierungen als verzögert. Nur 70% des Volumens zwischen den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich sind derzeit registriert. Die restlichen 30% sind noch nicht registriert oder werden von einem Vermittler angemeldet.

Die Person, die die Voranmeldung vornimmt, muss sich per Definition bei Portbase registrieren. Das muss nicht unbedingt die Person sein, die die Zollanmeldung bearbeitet. Den Spediteuren wird empfohlen, sich immer zu registrieren. Sie können dann selbst sehen, welche Dokumente vor der Ankunft eingereicht werden müssen (klicken Sie hier für weitere Informationen). 

Überlaufparkplätze
Im niederländischen Hafen Hoek van Holland stehen die Überlaufparkplätze zur Verfügung. In Vlaardingen, einem weiteren Hafen in den Niederlanden, gibt es jedoch ein Problem. Für Überlaufparkplätze ist hier nicht genug Platz. Die Sicherheitsregion Rotterdam und alle beteiligten Partner versuchen aktiv, eine Lösung zu finden.

Kontrollpunkte erforderlich
Für den Transport von lebenden Tieren und Tierarzneimitteln sind Kontrollstellen erforderlich. Denn wenn Großbritannien die EU verlässt, wird die Niederlande eine Außengrenze. Diese Tiere und Waren müssen sofort bei Ankunft kontrolliert werden. Die Kontrollstellen müssen der EU-Gesetzgebung entsprechen. Brüssel muss die Erlaubnis erteilen, diese Kontrollstellen einzurichten. Derzeit sind in der Region Rotterdam fünf Strecken dafür geplant, drei Kontrollstellen an der Nordküste und zwei an der Südküste. 

Ein Kontrollpunkt für lebende Tiere wurde noch nicht eingerichtet, es werden jedoch noch Gespräche mit potenziellen Interessenten geführt

Frankreich wird einen Testlauf machen
Die französischen Zollbehörden werden Testläufe für den bevorstehenden Brexit durchführen. Diese werden von Mitte September bis Mitte Oktober durchgeführt. Diese Tests zielen darauf ab zu prüfen, ob die französischen Zollbehörden mit oder ohne Deal bereit sind. „Während dieses Testlaufs werden wir das Vereinigte Königreich wie Südafrika behandeln“, sagt der französische Außenminister. Französische Zollbeamte rechnen während des Testlaufs mit keinen langen Staus, weisen jedoch darauf hin, dass die Fahrer dennoch mit Verzögerungen rechnen müssen. 

Während des Testlaufs werden die Franzosen ihre sogenannte „intelligente“ Grenze ausprobieren. Die Transportdokumente müssen online ausgefüllt werden. Sie müssen dann beim französischen Zoll, auch online, eingereicht werden. All dies muss rechtzeitig geschehen. In Frankreich werden die Lkws entweder durchgeschickt oder physisch inspiziert.

Die französischen Behörden betonen, wie wichtig es ist, dass Unternehmen ihre Informationen und Systeme an die neue, intelligente Grenze anpassen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Dies betrifft daher vor allem das Online-Ausfüllen von Import-, Export- oder Transitanmeldungen. Diese werden den Fahrern dann zusammen mit einem Barcode zur Verfügung gestellt. 

Der Testlauf findet am Eurotunnel und an allen britischen und französischen Wasseranschlüssen statt. Der niederländische Transport- und Logistikverband TLN versucht, mehr Informationen über die praktische Umsetzung dieses Testlaufs zu erhalten.

Erscheinungsdatum: