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Wirksam ab 01. November

Europa setzt eine Notfallverordnung für ToBRFV ein

Der Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) wird ab dem 01. November einen Quarantänestatus (Q-Status) bekommen. An diesem Tag tritt eine europäische Notfallverordnung in Kraft, die beinhaltet, dass jedes Vorkommen des Virus in Europa öffentlich gemacht werden muss. Diese Entscheidung wurde im Juli von der Europäischen Kommission gefällt. Für Tomaten und Paprikaschoten werden spezifische Maßnahmen gelten, wobei Einführung und Bewegung des Virus in der EU verboten ist.

Die Vergabe des Q-Status an den ToBRF-Virus war bereits lange ein Diskussionsgegenstand bei Virus-Experten, weil die Ergreifung strikter Maßnahmen nicht notwendigerweise bedeutet, dass der Virus tatsächlich eliminiert wird. Die Ernten der betroffenen Unternehmen zu zerstören, ist schwerfällig und kostspielig – und der Virus ist für Menschen nicht gefährlich. 

Elimination
Jetzt wurde unter Druck von vielen virusfreien Mitgliedstaaten eine Entscheidung auf europäischem Niveau getroffen, den Q-Status zu vergeben, um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Die erfolgreiche Elimination des Virus bei infizierten, deutschen Unternehmen im letzten Jahr wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. In den Niederlanden existiert ein Hygieneprotokoll.

Meldepflicht
Die Maßnahmen werden am 01. November in Kraft treten und sowohl für Paprikaschoten- als auch Tomatenerzeuger sowie Züchtungsunternehmen und Jungpflanzenzüchter, die mit einer oder beiden Pflanzen arbeiten, gelten.

Erzeuger werden einer Meldepflicht unterliegen. Bei der Infektion mit dem ToBRF-Virus müssen sie dies an das NVWA in den Niederlanden oder eine der festgelegten Organisationen in anderen Mitgliedstaaten melden. Jeder Mitgliedstaat hat dann die Möglichkeit, festzustellen, ob Maßnahmen nach der Entdeckung des Virus in der Produktion ergriffen werden müssen.

Inspektionen
Seit letztem Sommer hat das NVWA in den Niederlanden auf Bitte der Europäischen Kommission Inspektionen durchgeführt, um nach ToBRFV zu sehen. Mehr als einhundert Tomaten- und Paprikaschoten-Anbauunternehmen wurden bereits besucht und keine Infektionen gefunden. Laut der internationalen Pflanzengesundheitsorganisation EPPO haben sowohl die Niederlande als auch Belgien den Status ‚ToBRFV-frei‘.

Das ist allerdings fraglich, weil es noch keine Meldepflicht in Belgien und der Niederlande gibt. Das NVWA antwortet auf die EPPO-Berichte wie folgt: „Es gibt Indikationen für eine mögliche Präsenz in der Niederlande, aber das NVWA konnte dies noch nicht bestätigen.“

Verbreitung
ToBRFV-Funde wurden in den letzten Monaten unter anderem in Italien, Mexiko und der Türkei bestätigt. Bei einem britischen Tomaten-Anbauunternehmen in Kent wurde der Virus im Juli gefunden. Das Gewächshaus wurde geleert und bleibt auch 14 Wochen so. Tests in einem niederländischen Labor zeigten, dass es tatsächlich der ToBRF-Virus war.

Ein neuerer Bericht kam im August aus Arizona und Kalifornien. Speziell dieser Bericht ist noch nicht auf dem EPPO-Weltkarten-Update zu finden. Pflanzenvirologe Bob Gilbertson von der Universität Kalifornien berichtete, dass ToBRFV auf importierten Tomaten aus Mexiko, wo der Virus seit 2018 präsent ist, gefunden wurde.

Zusätzliche Labortests
Für Zucht- und Jungpflanzenbetriebe gilt der Q-Status natürlich auch. Tomaten- und Paprikasamen werden frei von ToBRFV sein oder aus ToBRFV-freien Anbaugegenden stammen müssen, sowohl bevor sie die EU betreten, als auch bevor sie auf den Markt kommen. Deshalb werden Labortests benötigt. Die Labore in den Ländern, aus denen die Samen stammen, wie Peru, können sich auf geschäftige Zeiten einstellen.

Die Notfallverordnung stimmt mit dem neuen European Plant Passport überein, der am 14. Dezember in Kraft tritt, wo ein besonderer Fokus auf die Zurückverfolgbarkeit des Ausgangsmaterials gelegt werden wird.

Plantum, die niederländische Industrieorganisation für Unternehmen aus der Industrie für pflanzenbasiertes Ausgangsmaterial, versuchte zusammen mit der European Seed Association, ‚Tests bei Ankunft‘ als Extra-Option zu erreichen, aber diese Anfrage wurde abgelehnt. Bei ‚Tests bei Ankunft‘ wären die Überprüfungen vom Ursprungsland auf das Ankunftsland verlagert worden.

Erscheinungsdatum: