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Schweiz:

Freihandelsabkommen mit Ecuador und der Türkei genehmigt

Der Ständerat hat am Montag die Freihandelsabkommen mit Ecuador und der Türkei genehmigt. Beim Abkommen mit der Türkei zeugten 13 Enthaltungen von Vorbehalten wegen der dortigen Menschenrechtslage.

Das neue Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und Ecuador hat der Ständerat einstimmig angenommen. Dieses verbessert unter anderem den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Warenhandel bei Industrie- und Agrarprodukten, den Dienstleistungshandel, die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen.

Ecuador wichtiger Handelspartner
Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.

Das Handelsvolumen der Schweiz mit Ecuador betrug 2017 rund 200 Millionen Franken. Damit belegte Ecuador Rang 6 der Handelspartner der Schweiz in Südamerika.

Viele Enthaltungen bei Abkommen mit Türkei
Weniger klar stellte sich der Ständerat zum Abkommen mit der Türkei. Dieses ist seit 1992 in Kraft und wurde modernisiert. Der Ständerat genehmigte es mit 27 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei 13 Enthaltungen.

Daniel Jositsch (SP/ZH) von der zuständigen Aussenpolitischen Kommission erläuterte, dass es bereits in der Kommission wegen der Menschenrechtslage in der Türkei Vorbehalte gegen das Abkommen gegeben habe. Allerdings enthalte das Abkommen neu Verweise auf internationale Instrumente zum Schutz der Menschenrechte und auch zur Nachhaltigkeit.

Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin sprach diesbezüglich von einer Verbesserung des Abkommens. Es sei zudem klar, dass ein Freihandelsabkommen nicht das adäquate Dokument für Menschenrechtsfragen sei.

Verhandlungsunterbruch gefordert
Im April des vergangenen Jahres hatten 15 Organisationen, darunter die SP und die Grünen, gefordert, dass der Bundesrat die laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit der Türkei sistiert. Die Verhandlungen sollen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn alle politischen Gefangenen freigelassen wurden.

Weiter sollen die Verhandlungen unterbrochen werden, bis die Medien und Nichtregierungsorganisationen - namentlich jene der türkischen Opposition und der kurdischen Minderheit - wieder uneingeschränkt arbeiten können.

Besserer Zugang für Agrarprodukte
Das revidierte Abkommen enthält nun auch Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsprüfungen, zu den Ursprungsregeln, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Dienstleistungshandel sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Bei den verarbeiteten Agrarprodukten räumen sich die Schweiz und die Türkei zusätzliche Konzessionen ein. Industriegüter aus den Efta-Staaten sind in der Türkei bereits heute zollbefreit.

Parallel zum Freihandelsabkommen wurde auch das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei revidiert. Das soll den Zugang von Schweizer Landwirtschaftsprodukten zum türkischen Markt verbessern. Die Türkei belegt Rang 20 der wichtigsten Schweizer Wirtschaftspartner. Der Gesamthandel beläuft sich auf rund 3,3 Milliarden Franken pro Jahr. Über die beiden Freihandelsabkommen und das Landwirtschaftsabkommen mit der Türkei wird als nächstes der Nationalrat befinden.

Quelle: Swisscofel

Erscheinungsdatum: