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Infoveranstaltung zum Verpackungsgesetz

Am 26. März 2019 informieren DRV, BVA/BVO, BDP und DVT über die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und das geplante Sammelstellennetz für Verpackungen im agrarischen Bereich. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die Agrar-Betriebsmittel in Papiersäcke, Big Bags bzw. Kunststoffsäcke abfüllen oder diese Produkte an Landwirte vertreiben.  

Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen gilt seit 1. Januar 2019 ein Verbot des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens, sofern sich der Hersteller nicht an einem System beteiligt hat (Meldung Rahmenvertrag vom 7. Dezember 2018).
 
Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen durch den Inverkehrbringer oder Vertreiber selbst zurückgenommen werden. Sie sind gemäß § 15 VerpackG verpflichtet, „gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Hierfür bereitet der DRV gemeinsam mit weiteren Verbänden betroffener Unternehmen ein flächendeckendes Sammelstellennetz vor (Meldung Sammelstellennetz vom 7. Dezember 2018).

Bis dies funktioniert, gelten für die Unternehmen die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz uneingeschränkt. Welche Pflichten das konkret sind, was betroffene Unternehmen kurzfristig tun sollten und wie das flächendeckende Sammelstellennetz aussehen wird, darüber informieren DRV, BVA/BVO, BDP und DVT im Rahmen der

Informationsveranstaltung:
Wertstoffrücknahme Agrar (WeRA)
am 26. März 2019, 11:00 bis gegen 16:00 Uhr
im DORMERO Hotel Hannover
Hildesheimer Straße 34 – 38
30169 Hannover

Hier geht es weiter zum Programm.

Die Teilnahmegebühr beträgt 120 € (zuzüglich MwSt.). Direkt zur Anmeldung (bei der Raiffeisen Service GmbH) gelangen Sie über diesen Link

Erscheinungsdatum: