Seit Mai 2018 bietet die Gartenbau-Versicherung (GV) eine Versicherungslösung zu den Folgen von Verbringungsverboten aufgrund von Quarantäneverfügungen an. Diese knüpft an die bereits seit 2001 bestehende Versicherungslösung für Seuchensperrgebiete, wie beispielsweise die MKS (Maul- und Klauenseuche) an, wodurch es zu Lieferausfällen kommen kann.
Manfred Klunke & Luca Schetter von Hortisecur/Gartenbau Versicherung auf der diesjährigen Fruit Logistica
Während befallene Pflanzen aufgrund behördlicher Anordnung zu vernichten sind, führen im weiteren Verlauf insbesondere die Verbringungsverbote von nicht befallenen Pflanzen zu wirtschaftlichen Verlusten. Dies stellt ein großes Risiko für den Gartenbau dar. Daher haben bereits rund 1.000 Betriebe in Deutschland die Versicherungslösung der Gartenbau-Versicherung abgeschlossen.
Versicherungsschutz nach Bedarf erweitern
Bisher umfasste der Versicherungsschutz die Quarantäneschaderreger ALB (asiatischer Laubbockholzkäfer), CLB (Citrusbockkäfer) und Xylella fastidiosa (Feuerbakterium). Aufgrund des wachsenden Bedarfs wurde kürzlich auch der Moschusbockkäfer (AMB) der Liste der versicherten Schaderreger hinzugefügt. Auch in Zukunft wird sich die Gartenbau-Versicherung den wachsenden Herausforderungen der Branche stellen und den Versicherungsschutz nach Bedarf erweitern.
Als Spezialist im Gartenbau legt die Gartenbau-Versicherung besonderen Wert darauf, den Versicherungsschutz für die diversen Betriebsstrukturen im Gartenbau zu optimieren. Deshalb wurde beispielsweise die Haftzeit für Baumschulen an die mehrjährige Kulturführung angepasst und von 12 Monate auf 36 Monate ausgeweitet.
Weitreichendes Risikomanagement
Bisher beschränken sich die Funde oben genannter Schaderreger in Deutschland zwar nur auf Einzelfälle, wie das eigentliche Szenario einer Sperrung verlaufen wird, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Die GV legt deshalb besonderen Wert auf ein weitreichendes Risikomanagement und informiert regelmäßig zu den Versicherungsmöglichkeiten beispielsweise bei gärtnerischen Fachveranstaltungen.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind die direkt betroffenen und durch behördliche Anordnung zu vernichtenden (zu tilgenden) Pflanzen, hier fehlt bisher noch die nationale Umsetzung des europäischen Rechts. Dieses sieht einen finanziellen Ausgleich der direkt zu vernichtenden Pflanzen für den Gärtner vor, der für ihn kostenfrei wäre. Für die zeitnahe Umsetzung einer schnellen und unbürokratischen nationalen Regelung dieser staatlichen Hilfe ist der Gärtner auf die Unterstützung durch seine Verbände angewiesen.
Weitere Informationen:
Gartenbau-Versicherung VVaG
Von-Frerichs-Straße 8
D-65191 Wiesbaden
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