Der Lizenzträger der Apfelmarke Pink Lady America hat im Markenstreit mit anderen Obstorganisationen einen Rückschlag erlitten, nachdem das EU-Gericht eine früher zugunsten des Unternehmens getroffene Entscheidung für nichtig erklärt hatte. Das Gericht hat seine Entscheidung am 15. Oktober getroffen.
Im Jahr 2013 beantragte Pink Lady America die Eintragung von "Wild Pink" als Handelsmarke in den Klassen 29, 30 und 31 für Gemüse, Fruchtaromen und frischem Obst. Apple and Pear Australia, ein Industrieverband, der Australiens Apfel- und Birnenproduzenten vertritt, und Star Fruits Diffusion, eine Organisation, die die Lizenzen und Marken von Obstunternehmen einschließlich der Marke Pink Lady verwaltet, lehnten den Antrag ab.
Sie beriefen sich auf die bereits eher in den Benelux, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und anderer EU Länder registrierten 'Pink Lady' Wort- und Bildmarken. Im Jahr 2014 wurde dieser Widerspruch abgelehnt und 2017 wurde das Urteil bestätigt.