Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
4,2 Millionen Euro für neues Programm rechtzeitig zum Schulstart

Gesund, regional und saisonal für Schulen und Kindergärten

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hat die neue Verordnung zum Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse veröffentlicht. „Das neue Schulprogramm steht für gesunde und hochwertige landwirtschaftliche Produkte. Für unsere Kinder ist es besonders wichtig, dass sie mit regionalen, saisonalen und hochqualitativen Lebensmitteln versorgt werden“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter.

Die neue Verordnung gilt ab dem heurigen Schuljahr 2017/18 und es stehen dafür rund 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus ist auf eine gesunde Ernährung mit regionalem, saisonalem Obst, Gemüse und Milchprodukten ausgerichtet. Deshalb werden nur noch bestimmte Obst- und Gemüsearten gefördert. Die Produktpalette ist besonders vielfältig und enthält unter anderem Konsummilch, Sauer- und Buttermilch, Naturjoghurt, aber auch Kakao, Fruchtjoghurt und Fruchtmilch. Der Zusatz von Salz, Fett, Süßungsmittel oder künstlichen Geschmacksverstärkern ist verboten. Zuckerzusatz ist nur beschränkt möglich.

Alle heimischen Schulen und Kindergärten können am Programm teilnehmen, bis die von der EU für Österreich zugeteilten Finanzmittel ausgeschöpft sind. Der Ankauf von frischem Obst und Gemüse für Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder wird dabei mit einer Förderung aus EU-Mitteln in Höhe von 50 Prozent der Produktkosten gestützt. Die maximale Beihilfe ist mit 3,25 Euro/kg begrenzt. Die restlichen Kosten werden durch andere Träger wie Elternvereine, Gemeinden oder aus privaten Mitteln übernommen. Die Umsetzung dieses EU-Programms in Österreich wird vom BMLFUW vollzogen und die Förderungsabwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria.

Quelle: bmlfuw
Erscheinungsdatum: