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"Hilde Vautmans (Open VLD): "Interventionspreis von Birnen deckt nur 20% der Kosten"

Europäische Kommission will Birnenerzeugern nicht mehr geben

Die ersten Conference Birnen werden bald geerntet. Jedoch werden nicht alle Birnenbauern mit Begeisterung anfangen zu ernten, weil sie bereits seit zwei Jahren unter den Kosten verkauft haben. Bevor die Sommerferienzeit angefangen hat, fragte MEP Hilde Vautmans die Europäische Kommission , ob belgische Birnenbauern mehr Entschädigung erhalten könnten. Die Kommission verneinte dies.

Keine zusätzliche Entschädigung
MEP Hilde Vautmans: “Es ist eine Schande, dass die Europäische Kommission keine zusätzliche Entschädigung in Erwägung zieht. Die Interventionsmaßnahmen für die Conference Birnen sind nicht ausreichend. Nur 20 Prozent der Kosten werden jetzt gedeckt. Ich habe um ein Treffen mit Jean-Claude Junker und Phil Hogan gebeten, um erneut um Unterstützung für die Erzeuger von Conference Birnen zu bitten. Die Interventionsmaßnahmen, die Europa durchgeführt hat, verfehlen ihr Ziel völlig, weil die Erzeuger ihre Birnen immer noch lieber verkaufen als zerstören wollen.”

Vautmans: “Im Juni haben wir die Europäische Kommission gefragt, ob Erzeuger von Conference Birnen, die bereits seit zwei Jahren in einer Krise stecken, zusätzliche Entschädigung erhalten können. Ich habe verständlich gemacht, dass die Erzeuger jetzt gezwungen werden, ihre Birnen unter dem Selbstkostenpreis zu verkaufen. Inzwischen hat der Export zu neuen Märkten zugenommen, aber diese Mengen sind viel kleiner, als es der Export nach Russland war. 2015 wurden 1,858 Tonnen nach China, 2,549 Tonnen nach Hongkong, 250 Tonnen nach Indien und 23 Tonnen nach Kanada exportiert, was sich auf einen Gesamtexport von 4,680 Tonnen oder vier Prozent des nach Russland exportierten Volumens beläuft. Außerdem können Moskau und St. Petersburg innerhalb von fünf Tagen erreicht werden, während der Transport zu allen neuen Bestimmungsorten mindestens drei Wochen dauert. Eine Zunahme von Verkäufen an EU-Länder, hauptsächlich wegen der niedrigen Preise, ist nicht ausreichend, um die vorherige Nachfrage Russlands zu ersetzen. Die Interventionsmaßnahmen, die letzte Saison durchgeführt wurden, hatten nicht das erwünschte Ergebnis. Der Preis, der bezahlt wurde, um die Birnen zu zerstören, war niedriger als die Kostenpreise. Der Interventionspreis hat nur 20 Prozent der Kosten gedeckt, was erklärt, warum der verfügbare Betrag nicht verwendet wurde. Außerdem sollte klar sein, dass es alles andere als offensichtlich für einen Fruchtbauern ist, seine Ernte zu zerstören, an der er seit einem Jahr gearbeitet hat. Der Vergleich der Saisons vor den Sanktionen mit der vorherigen Saison zeigt, dass sich der Verlust auf 10 Cent pro Kilogramm belaufen hat. Während dieser sechs Jahre hat der Selbstkostenpreis um 2 Euro-Cents zugenommen, was bedeutet, dass sich die Gesamtverlustbeträge auf 12 Cent pro Kilogramm belaufen.”

Antwort der Kommission: keine zusätzliche Entschädigung
Die Kommission hat wie folgt geantwortet: “Während der EU-Haushalt zum Druck von verschiedenen Politikbereichen freigelegt wird, hat die Kommission es geschafft, außergewöhnliche Unterstützung für den Obst- und Gemüsesektor seit dem Beginn des russischen Verbots Mitte 2014 zur Verfügung zu stellen. Im Laufe der Haushaltsjahre 2015 und 2016 sind insgesamt 410 Millionen Euro für die Finanzierung von außergewöhnlichen Maßnahmen bereitgestellt worden. Während dieser Periode haben sich Mitgliedstaaten um Hilfsbitten beworben, die sich auf 328 Millionen Euro, 1.3 Millionen Tonnen von Obst und Gemüse entsprechend, belaufen. Dieses vorläufige und außergewöhnliche Maß ist keine Strukturzahlung. Die Krisenverhinderung und die Krisenmanagementmaßnahmen von betrieblichen Programmen anerkannter Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse müssen nicht immer durch ähnliche Zahlungen begleitet werden. Dank beider Zahlungen können Erzeuger verschiedene Instrumente benutzen, um ihre Ziele zu erreichen.“



Außerdem hat die Europäische Kommission im Landwirtschaftlichen Rat im Juli seine Absicht bekannt gegeben, den Betrag der Unterstützung für Abzüge durch die Erhöhung der Höchstbetrages für die Unterstützung zu bis zu 40 Prozent des durchschnittlichen Preises der letzten fünf Jahre für den freien Vertrieb und 30 Prozent für Bestimmungsorte außerhalb des freien Vertriebs zu erhöhen. Die andauernde Anordnungs- und Vereinfachungsübung der Regulierung (EU) Nr. 543/2011 stellt die perfekte Gelegenheit zur Verfügung, diese Abzugspreise (Anwendung 2017 erwartet) anzupassen. Eine zusätzliche Entschädigung wird deshalb nicht erwogen.”

Für mehr Informationen:

Hilde Vautmans
European Parliament
Wiertzstraat 60, Office ASP 9 G 216
1047 Brüssel
Belgien

Erscheinungsdatum: