"Das Inkrafttreten der Gemeinschaftsverordnung bedeutet, dass seit dem 13. Mai 20116 weltweit alle Zitrus-Produzenten zu gleichen Bedingungen auf dem europäischen Markt konkurrieren, was Produzenten aus Drittländern einen Vorteil verschafft, weil Diskriminierung vermieden wird. Es war eine Langzeit-Anfrage des spanischen Zitrus-Sektors," erklärt der Vorsitzende von AILIMPO, José Antonio García. "Für uns ist es ein ganz entscheidender Tag, da es nach drei Jahren, in denen AILIMPO und andere Organisationen, mit Unterstützung durch die spanischen Behörden, auch für nicht-Europäer gleiche Regeln gefordert hatten, endlich einen Schlussstrich zieht," fügt er hinzu.
Südafrika wird wegen der Mengen an Zitrusfrüchten, die das Land in die EU exportiert am stärksten getroffen werden. Guazatin wird nach der Ernte zur Bekämpfung von Fäulnis angewendet. In dieser Saison 2016 werden Exporteure in der südlichen Hemisphäre eine bessere Auswahl an Früchten treffen müssen, die in die EU geschifft werden sollen. Das ist notwendig, um die Qualität am Ziel garantieren zu können, wobei alternative Behandlungen zu Guatazin angewendet werden müssen.
Lesen Sie hier den Originaltext zur Veröffentlichung der Regulation 2015/1910: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2015.280.01.0002.01.ENG