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Regelung 2015/1910 ist am 13. Mai in Kraft getreten

EU verbietet Import von, mit Guazatin behandelten, Zitrusfrüchten aus Drittländern

Am 13. Mai 2016 ist die Regelung (EU) Nr 2015/1910 der Kommission, die die neuen MRL-Werte für Guazatin festlegt, in Kraft getreten. Von jetzt an liegt die Obergrenze bei 0,05 mg/kg. In der Praxis bedeutet das, dass die EU Länder keine Zitrusfrüchte mehr importieren können, die mit der aktiven Substanz behandelt wurden. Die Regelung gilt bereits für den Beginn der Sommersaison in der südlichen Hemisphäre und wird, bezüglich der Mengen, vor allem südafrikanische Zitrus-Exporteure, und in geringerem Maße auch argentinische-, urugayische- und chilenische Exporteure betreffen.

"Das Inkrafttreten der Gemeinschaftsverordnung bedeutet, dass seit dem 13. Mai 20116 weltweit alle Zitrus-Produzenten zu gleichen Bedingungen auf dem europäischen Markt konkurrieren, was Produzenten aus Drittländern einen Vorteil verschafft, weil Diskriminierung vermieden wird. Es war eine Langzeit-Anfrage des spanischen Zitrus-Sektors," erklärt der Vorsitzende von AILIMPO, José Antonio García. "Für uns ist es ein ganz entscheidender Tag, da es nach drei Jahren, in denen AILIMPO und andere Organisationen, mit Unterstützung durch die spanischen Behörden, auch für nicht-Europäer gleiche Regeln gefordert hatten, endlich einen Schlussstrich zieht," fügt er hinzu.

Südafrika wird wegen der Mengen an Zitrusfrüchten, die das Land in die EU exportiert am stärksten getroffen werden. Guazatin wird nach der Ernte zur Bekämpfung von Fäulnis angewendet. In dieser Saison 2016 werden Exporteure in der südlichen Hemisphäre eine bessere Auswahl an Früchten treffen müssen, die in die EU geschifft werden sollen. Das ist notwendig, um die Qualität am Ziel garantieren zu können, wobei alternative Behandlungen zu Guatazin angewendet werden müssen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Entscheidung der EU gefallen ist, nachdem die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, im August 2014 ein wissenschaftliches Statement veröffentlichte, in dem es hieß, dass es, durch den Datenmangel, der durch die Instabilität des Guazatin Moleküls ausgelöst wird, ein mögliches Risiko für europäische Verbraucher gäbe.

Lesen Sie hier den Originaltext zur Veröffentlichung der Regulation 2015/1910: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2015.280.01.0002.01.ENG
Erscheinungsdatum: