
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD)
Fusion unter Auflagen
Die Entscheidung über eine Fusion der beiden Supermarktketten hatte sich rund eineinhalb Jahre hingezogen. Jetzt ist die Entscheidung durch den Minister gefallen, doch müssen die 16.000 Tengelmann-Beschäftigten weiter bangen. Der Eigentümerwechsel wird erst vollzogen werden können, wenn Edeka die Tarifverträge mit den Gewerkschaften ausgehandelt hat. Des Weiteren stellte Gabriel weitere Bedingungen. So muss die Edeka-Gruppe den Tengelmann-Beschäftigten eine Beschäftigungsgarantie von mindestens fünf Jahren gewähren. Auch dürfen die 451 Filialen in den kommenden fünf Jahren nicht weiterveräußert werden und biss 2022 muss es flächendeckende Betriebsräte geben. Sollte der neue Eigentümer dann gegen diese Auflagen verstoßen, so hat sich das Wirtschaftsministerium vorbehalten, die Sondererlaubnis zur Fusion zurückzuziehen.
"Die schlechteste aller Lösungen"
Während die Gewerkschaft ver.di diesen Schritt begrüßt, bezeichnete der zurückgetretene Vorsitzende der Monopolkommission die Erlaubnis als "die schlechteste aller Lösungen". Sie würde dem Wettbewerb in Deutschland schaden und zudem ein Nachteil für die Verbraucher sein. Diesen drohen nun weniger Auswahl und höhere Preise. Auch könnte es langfristig, aufgrund des dichten Filialnetzes, zu Schließung von Filialen kommen.
Die deutschen Supermarktriesen und Discounter Aldi, Edeka, Lidl und Rewe bestimmen mit ihren Supermärkten den Lebensmittelhandel in Deutschland. Alleine diese vier Konzerne vereinigten bislang einen Marktanteil von 85 Prozent auf sich. Durch die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann würde die Marktkonzentration auf 88 Prozent ansteigen.

In Deutschland gibt es 451 Kaiser's Tengelmann-Filialen
Rewe klagt und es hagelt Kritik
Auch Edeka-Konkurrent Rewe kritisiert die Fusion und drohte gerichtlich gegen die Erlaubnis Gabriels vorzugehen. Rewe-Chef Alain Caparros wirft dem Minister vor, dass dieser die geäußerten Bedenken des Kartellamts und der Monopolkommission einfach ignoriert hätte. Angesprochen auf die Klage, zeigte sich der Bundeswirtschaftsminister wenig beeindruckt. Dieser gehe davon aus, dass man diesen Gerichtsstreit gewinnen würde. Eine Klage könne die Entscheidung des Ministeriums nicht rückgängig machen. Sie kann lediglich Verfahrensfehler aufdecken, so Experten. Rewe hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls um eine Übernahme bemüht.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) üben Kritik an der Erlaubnis. Diese Entscheidung "gehe eindeutig zulasten der Wettbewerbssituation der Landwirtschaft, der Verarbeiter und Vermarkter", wird der DBV in einer Pressemitteilung zitiert. Gabriels Kabinettsmitglied Schmidt mahnt ebenfalls: "In der Konsequenz drohen dauerhafte Nachteile für die Verbraucher und die Landwirtschaft." Auch sehe er "die Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka mit großer Skepsis", weil "die ohnehin schon sehr große Konzentration im Lebensmittel-Einzelhandel" durch diese Entscheidung weiter zunehme.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)
"Gemeinwohlgründe überwiegen die Wettbewerbsbeschränkungen"
Doch Gabriel verteidigt seinen Ministerentscheid und begründet: "Die Gemeinwohlgründe überwiegen die Wettbewerbsbeschränkungen." Als "Gemeinwohl" definiert Gabriel den Erhalt der rund 16.000 Arbeitsplätze. Im Rahmen einer solchen Entscheidung ist dies ein Novum. Im Bezug auf den Wettbewerb ergänzte Gabriel, dass es sein könne, dass die Zulieferer künftig weniger bekommen könnten. Davon würden aber die Verbraucher profitieren. Auch habe er das Angebot von Rewe in seiner Entscheidung berücksichtig. Dieses habe ihn aber "nicht überzeugt".
Edeka und Tengelmann begrüßten die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers und kündigten ein zeitnahes Abarbeiten der Bedingungen an - insbesondere in Hinblick auf die Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und NGG. Ob die zu übernehmenden Filialen in Zukunft weiterhin "Kaiser's Tengelmann" oder den Namen "Edeka" heißen werden, ließ man zunächst offen.