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Französischer Position anschließen

Landwirtschaftsminister Meyer fordert Bundesregierung zum Einlenken bei Glyphosat auf

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer begrüßt die Vertagung der Entscheidung zu einer Neuzulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene. Der Vorschlag der EU-Kommission sah eine uneingeschränkte Zulassung des Totalherbizids um weitere 15 Jahre bis 2031 und ein Heraufsetzen der Grenzwerte vor. Mehrere Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Schweden, Italien und die Niederlande haben sich angesichts der Bewertung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend" gegen die uneingeschränkte Zulassung dieses meistverwendeten Herbizids ausgesprochen. Bei einem Treffen nationaler Experten in Brüssel kam am Montag nach Angaben von EU-Diplomaten nicht die nötige Mehrheit zustande. Am heutigen Dienstag soll weiter beraten werden.

Deutschland wird bei den Verhandlungen in Brüssel nun eine Schlüsselrolle bei der Zulassung von Glyphosat zugesprochen. Verbraucherschutzminister Christian Meyer appelliert an die Bundesregierung, sich der kritischen Haltung Frankreichs anzuschließen: „Angesichts der unterschiedlichen wissenschaftlichen Bewertungen über den Wirkstoff Glyphosat darf es keine uneingeschränkte Neuzulassung und Weiterverwendung geben", sagt Minister Meyer. „Die auf Grundlage zahlreicher Studien erfolgte Eingruppierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von Glyphosat als ´wahrscheinlich krebserregend für den Menschen´ darf nicht folgenlos bleiben. Der vorsorgende Verbraucher- und Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen großer Agrarchemiekonzerne haben."

Zahlreiche Baumärkte in Deutschland und Frankreich haben das Pflanzengift bereits aus dem Sortiment genommen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) unter Vorsitz Niedersachsens hatte bereits im vergangenen Jahr ein Abgabeverbot für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel an Privatpersonen und ein Verwendungsverbot in Parks und auf Spielplätzen sowie auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen gefordert.

Quelle: www.ml.niedersachsen.de
Erscheinungsdatum: