Bisher wurde gesagt, dass die Resistenz in indischen Melonen gefunden worden war und das Patent wurde vom Europäischen Patentamt (EPO) gewährt, obwohl es laut europäischem Patentrecht unzulässig ist, Pflanzenarten und Verfahren für konventionelles züchten zu patentieren. Die indische Regierung unterstützte die Oppositon von "Keine Patente auf Saatgut!", indem sie einen Brief mit der Bitte, das Patent zu annullieren, schickte. Der Brief wurde dem Europäischem Patentamt einen Tag vor der Anhörung geschickt. Vor allem glauben sie, dass die Anmeldung des Patents ein Akt der Biopiraterie sei, der sowhol indische Gesetze, als auch internationale Verträge verletzt.
"Das Patent basierte insbesondere auf dem biologischen Zucht-Prozess und beanspruchte somit Pflanzenarten. Das war eine klare Verletzung des europäischen Patentrechts", sagt Christoph Then von der internationalen Koalition "Keine Patente auf Saatgut!", die Teil der Opposition waren.
Die Opposition bestand aus der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, Bund Naturschutz in Bayern, Berne Deklaration (Schweiz), der Gesellschaft für Ökologische Forschung, Greenpeace (Deutschland), Keine Patente auf Leben!, Verband Katholisches Landvolr und der Stiftung für Zukunfts-Landwirtschaft.