Kantinen können und dürfen nun beste statt billigste Lebensmittel einkaufen
Erster Schritt - Liste erweitern
"Der Bundesgesetzgeber hat mit dieser Novelle klargestellt, dass die hohen heimischen Standards, wie Gentechnikfreiheit oder bessere Tierwohl-Regeln, die von ihm selbst für alle bäuerlichen Produzenten beschlossen worden sind, auch für die Einkäufe der öffentlichen Hand gelten sollen. In weiterer Folge ist das Bestbieterprinzip für Lebensmittel zu erweitern, beispielsweise um Getreideprodukte oder Käse. Die Novelle ist ein erster Schritt zu mehr Klarheit, denn Herkunft muss erkennbar sein", stellte Schultes weiter fest.
Der Auslöser für die Änderungen im Bundesbeschaffungsgesetz war ursprünglich die Bauwirtschaft, die das Bestbieter- anstatt des Billigbieterprinzips für die Baubranche verankert wissen wollte. Daher urgierten auch die Vertreter der Landwirtschaft eine entsprechende Berücksichtigung der Lebensmittel im Gesetz, denn wenn öffentliche Einrichtungen Lebensmittel in großem Umfang einkaufen, ist eine Ausschreibung notwendig.
"Nun kann es bei der Ausschreibung um das beste und nicht ausschließlich um das billigste Angebot gehen. Regionalität, nachvollziehbare Herkunft, breite Vielfalt und höchste Qualität sind die Markenzeichen unserer Lebensmittel. Mit den neuen Beschaffungsregeln verhindern wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Konsumenten, weil qualitativ hochwertigen Lebensmitteln der Vorrang vor Billigimporten gegeben werden kann. Österreichische Vielfalt und Qualität sind für alle da", betonte Schultes.
Quelle: www.ots.at