Sortenschutzrechte niederländischer Unternehmen gerichtlich bestätigt
Wie AIB-Geschäftsführer Casper van Kempen gestern erklärte, ist diese Entscheidung wichtig für die gesamte Saatgutbranche. Damit werde nämlich bestätigt, dass Dritte keineswegs Saatgut anbieten dürften, dessen auf andere Firmen lautenden Sortenschutzrechte noch nicht ausgelaufen seien.
Wie van Kempen weiter ausführte, gilt diese Regelung auch für Angebote in Ländern ohne Sortenschutzrecht, wenn das Saatgut in den Niederlanden dem Sortenschutzrecht unterliege. Darüber hinaus bestätige die Entscheidung des obersten niederländischen Gerichts, dass bei einem berechtigten Verdacht auf einen Verstoß gegen das Sortenschutzrecht entsprechende Informationen und Gegenstände beschlagnahmt und unverzüglich ausgewertet werden dürften.
Das in Brüssel ansässige AIB verfolgt das Ziel, die Rechte des geistigen Eigentums der angeschlossenen Gemüsesaatgutunternehmen zu schützen und gegen entsprechende Verstöße vorzugehen. Zu der Vereinigung gehören unter anderem die Konzerne Monsanto und Syngenta.
Quelle: proplanta.de