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Spar - Entscheidung im Kartellverfahren
Das Kartellobergericht hat die letztinstanzliche Entscheidung im Kartellverfahren gegen SPAR bekanntgegeben: Das Kartellobergericht bestätigt inhaltlich im Wesentlichen die erste Instanz. Die Geldbuße wird anders berechnet und auf 30 Millionen Euro festgesetzt.
Dr. Gerhard Drexel, Vorstandsvorsitzender, kommentiert den Beschluss: „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis. Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen unseres Erachtens stark vereinfacht beurteilt. Das Kartellobergericht hat sich nunmehr aus formalen Gründen nicht mehr näher mit dem Sachverhalt beschäftigt. Ein näheres Eingehen auf die Lieferbeziehungen wäre aber eigentlich unser Ansinnen in diesem Verfahren gewesen. Nun gilt es, die Entscheidung inhaltlich näher zu prüfen und zu analysieren. Wichtig ist jedenfalls, dass kein Schaden für die Konsumenten entstanden ist.“
Rechtssicherheit durch ein Verfahren angestrebt
Nach Hausdurchsuchungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2013 ließ sich SPAR, anders als andere Teilnehmer der Branche, nicht auf ein so genanntes Settlement ein. Ein Settlement basiert auf einer schnellen außergerichtlichen Einigung mit der ermittelnden Behörde. Settlements gehen dabei jedoch nicht auf die Vielschichtigkeit von Lieferanten-Händler-Beziehungen ein. SPAR wollte Rechtssicherheit für sich und die gesamte Lebensmittelbranche erreichen und strebte daher ein Kartellverfahren an. Ein erstinstanzliches Urteil erging Ende 2014. Da das Erstgericht SPAR lediglich in Teilbereichen Recht gegeben hatte und der erstinstanzliche Beschluss keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis bot, erhob SPAR, ebenso wie die Amtsparteien, Rekurs.
Transparente Information auf SPAR-Website
SPAR stellt die Chronologie der Ereignisse online zur Verfügung: Auf www.spar.at/bwb stehen bisher veröffentlichte Meldungen zum Thema SPAR und BWB bereit.