Stadt Hamburg zu Schadensersatzzahlung verurteilt
Auf dem Höhepunkt der Ehec-Krise vor über vier Jahren hatte die Stadt Hamburg fälschlicherweise vor Gurken aus Spanien gewarnt. Nun hatte das spanische Unternehmen, das die Gurken geliefert hatte, geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks kündigte umgehend Berufung an.
Im Mai 2011 hatte Prüfer-Storcks in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass in Proben vom Hamburger Großmarkt Ehec-Erreger auf Salatgurken aus Spanien gefunden wurden. Untersuchungen ergaben später, dass es sich nicht um jenen hochgefährlichen Bakterienstamm handelte, welcher für den Ausbruch verantwortlich war.
Infolge der Pressemitteilungen und einer europaweiten Lebensmittelwarnung entstand dem Unternehmen ein immenser Schaden. Der Schaden, den die Klägerin auf insgesamt rund 2,2 Mio. € beziffert, beruht im Wesentlichen auf einem drastischen Umsatzeinbruch in der Zeit nach dem 26.05.2011 und darauf, dass der Betriebsgewinn der Klägerin auch in der Folgezeit durch einen Imageverlust beeinträchtigt worden sei.
Insgesamt starben bei der Epidemie in Deutschland 53 Menschen.