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„Mindestlohnregelung bringt existenzielle Sorgen in Landwirtschaft und Gartenbau“

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert in einer Erklärung die „ersatzlose Streichung“ der Aufzeichnungspflichten für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte, welche das Gesetz zur Mindestlohnregelung mit sich bringt.

„Die Umsetzung des Mindestlohns und die damit verbundenen Dokumentationspflichten erdrücken unsere Sonderkulturbetriebe“, stellt DBV-Präsident Joachim Rukwied im Rahmen der Debatte über die Folgen des Mindestlohns für die deutsche Landwirtschaft fest. Rund 310.000 Saisonarbeitskräfte, vorwiegend aus Osteuropa werden in deutschen Sonderkulturbetrieben, welche Obst, Gemüse, Wein oder Hopfen anbauen, beschäftigt. Die Arbeitsspitzen der Beschäftigung finden vor allem zur Ernte statt. Diese Zeit ist für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe ausschlaggebend. Das DBV-Präsidium fordert: „Jede zusätzliche bürokratische Belastung ist in dieser Zeit zu vermeiden.“ Die Aufzeichnungspflicht müsste zumindest so vereinfacht werden, dass eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden ausreicht.

Des Weiteren stellt das Präsidium fest, dass viele landwirtschaftliche Betriebe vor allem durch mitarbeitende Familienangehörige geprägt seien. Die mitarbeitenden Familienangehörige sollen nicht auch noch der bürokratischen Überregulierung zu unterworfen werden, fordert der DBV. Die Erklärung des DBV soll zudem unterstreichen, dass die Arbeit der Landwirte witterungsabhängig ist und sie das Ernten von verderblichen Lebensmitteln umfasst. Dieser besondere Umstand müsse durch gesonderte Ausnahmereglungen im Arbeitsgesetz berücksichtig werden.


Weitere Informationen:
www.bauernverband.de


Erscheinungsdatum:

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