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Schmidt zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt benannte seine Eckpunkte zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) anlässlich der Tagung des Agrarates am 6. März 2017 in Brüssel.


Quelle: BMEL/Ruthe Zuntz

Die EU-Agrarminister diskutierten in Brüssel über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020. Derzeit stehen für die Agrarförderung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.

Am Rande der Tagung skizzierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt seine Vorstellung von einer zukünftigen GAP. Sie soll helfen, die Landwirtschaft fit zu machen für die großen Herausforderungen der Zukunft. Dazu zählen z. B. Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie eine Tierhaltung im Einklang mit den gesellschaftlichen Ansprüchen:

  • Die GAP muss auch nach 2020 gewährleisten, die Bevölkerung mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu versorgen und die Entwicklung der ländliche Räume ermöglichen.
  • Demnach ist eine starke, finanziell gut ausgestattete GAP weiterhin wichtig, die über wirksame Instrumente in den bewährten zwei Säulen verfügt.
  • Insbesondere die Direktzahlungen in der ersten Säule sollen für die wirtschaftliche Stabilität der bäuerlichen Landwirtschaft sorgen. Sie sind sowohl ein Teilausgleich für gesellschaftlich geforderte Leistungen als auch für höhere europäische Standards beim Verbraucher-, Klima-, Umwelt- und Tierschutz.
  • Gelder sollen beim aktiven, in der Region verwurzelten Landwirt ankommen, nicht bei großen, teils branchenfremden Landeigentümern. Daher soll stärker als bisher die Situation von kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben und Tierhaltungsbetrieben berücksichtigt werden. Sie sind für die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ländlichen Regionen unverzichtbar. Die Direktzahlungen müssen dazu differenzierter als bisher ausgestaltet werden.
  • Die GAP soll weiterhin am Kurs der Marktorientierung festhalten. Als Risikoinstrumente sollten vorrangig freiwillige privatwirtschaftliche Lösungen fungieren – vor staatlichen Absicherungsmechanismen. Dabei dürfen Einkommensstabilisierungsfonds oder Versicherungssysteme weder die erforderlichen Anpassungen an Marktentwicklungen aushebeln noch zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Zugleich soll die Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette verbessert werden. Dazu sind kartellrechtliche Ausnahmen bei Erzeugerorganisationen anzupassen und die Regelungen der Vertragsgestaltung zu optimieren.
  • Die Entwicklungspotentiale ländlicher Regionen sind stärker zu nutzen, um sie auch im Zuge des demographischen Wandels als attraktive Lebens- und Naturräume zu erhalten.
  • Die GAP konsequent und spürbar zu vereinfachen, ist zudem zentrales Anliegen. Eine bessere Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird als erforderlich erachtet.

Quelle: BMEL

Erscheinungsdatum: