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Ab 2019 wieder sozialabgabenfreie Beschäftigung für 50 Tage

70-Tage-Regelung für Saisonarbeit läuft aus

Die Besetzung von Stellen durch saisonale Arbeitskräfte istein fester Teil der deutschen Wirtschaft geworden. Im vorigen Jahr wurden zum Stichtagam 30. Juni 309.000 kurzfristig Beschäftigte gezählt. Gut ein Viertel dieser Arbeiterstammt aus dem Ausland, vorwiegend aus der EU, mit Polen und Rumänen als größteGruppen. Sie füllen meist Stellen bei der Erntehilfe.

Als in 2015 der Mindestlohn eingeführt wurde gab es großeBedenken bezüglich der Folgen für Landwirtschaft und Gartenbau, Gastronomie undTourismus. Daher wurde eine Übergangsregelung entwickelt: Statt wie gewöhnlichnur zwei Monaten oder maximal 50 Arbeitstagen die ohne Sozialabgaben für denArbeitgeber gearbeitet werden durfte, wurde die Dauer auf 70 Tage oder dreiMonate erhöht. Ab 2019 müssen die Gast- und Landwirte dann wieder ab dem 51.Tag Sozialabgaben zahlen.

Joachim Rukwied, der Präsident des Bauernverbands appelliertebereits für eine Beibehaltung des Übergangssystems: Er befürchtet, dass vieleLandwirte "weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung desgesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften". Inder Politik stellen sich vor allem die Union und FDP quer.

Die baden-württembergische Landesgruppe in der CDU-Fraktion wandsich nun in einem Brief an den Arbeitsminister Heil und äußerte Bedenken. VieleBetriebe seien von der Regelung betroffen und würden in der Zukunft noch mehrProbleme bekommen Arbeitskräfte zu finden. Das wiederum würde zu einer weiterenVerlagerung des Obst- und Gemüseanbaus in das Ausland führen. Die Lebensmittel wärendann unter noch schlechteren Bedingungen produziert und müssten nachDeutschland importiert werden.

Die SPD steht allerdings zu ihrem Plan. Der Zweck derÜbergangsregelung sei erfüllt und der Mindestlohn sei inzwischen festetabliert. Auch andere zwischenzeitliche Regelungen seien bereits ohne größereKomplikationen ausgelaufen.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Kerstin Tack sagte gegenüberder Badischen Zeitung: "Abhängig Beschäftigte sind grundsätzlich auf denSozialversicherungsschutz angewiesen – das gilt auch für Saisonarbeitskräfteaus EU-Mitgliedstaaten." Ihr sei zwar "bewusst, dass diese Umstellungbesonders für kleinere Unternehmen wieder eine Herausforderung darstellt. Jedochwar zu jeder Zeit klar, dass es sich bei der 70-Tage-Regelung um einebefristete Regelung handelt".

Quelle: badische-zeitung.de

Erscheinungsdatum: